Hallo Tina,
anhand der dargestellten Situation wäre es ratsam eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer in Anspruch zu nehmen.
Vorab können Sie eine Probeberechnung von der zuständigen Sachbearbeitung durchführen lassen, welche Ihnen dann zugesandt wird. Sie erhalten dann Informationen zur grds. Rentenhöhe zu den beiden verschiedenen Startterminen. Diese Auskunft können Sie dann zur persönlichen Beratung mitbringen.
Auf dieser Grundlage werden Sie die Fragen zur Anrechnung des Hinzuverdienstes (Einkommen aus Lohnfortzahlung-LFZ- und gleichzeitiger Rentenanspruch) bzw. Abrechnung von Erstattungsansprüchen (z.B. etwaiger Bezug von Krankengeld nach LFZ und gleichzeitiger Rentenanspruch) vom zuständigen Leistungsträger beantwortet bekommen.
Grds. ist es so, dass das Einkommen aus der LFZ dazu führt, dass sich die zu erwartende Rente im zeitgleichen Zeitraum reduziert, je nachdem, welche individuellen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Sollten Sie im Anschluss nach der LFZ Krankengeld erhalten haben, wird geprüft, ob diese Leistungen über einen sogenannten Erstattungsspruch bis max. zur Netto-Rentenhöhe für zeitgleiche Zeiträume an die Krankenkasse zurück überwiesen werden muss.