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Experten-Antwort

§ 116 SGB VI

von Tina23.02.2016 | 17:08
2094 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente soll nun laut Rentenversicherung endlich beschieden werden. Der Versicherung fehlt nun noch meine Entscheidung, ob mein Antrag auf REHA (nicht erfolgreich verlaufen) oder mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (gut 9 Monate später) als Rentenbeginn gewertet werden soll. Bin ich nicht mit einem (späteren) Rentenbeginn ab Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Bezug auf mein angesammeltes Rentenkonto finanziell besser gestellt? Oder gibt es noch andere Vor-/Nachteile die ich derzeit nicht kenne? Wer hat hier einen Rat? Viele Grüße, Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

anhand der dargestellten Situation wäre es ratsam eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer in Anspruch zu nehmen.

Vorab können Sie eine Probeberechnung von der zuständigen Sachbearbeitung durchführen lassen, welche Ihnen dann zugesandt wird. Sie erhalten dann Informationen zur grds. Rentenhöhe zu den beiden verschiedenen Startterminen. Diese Auskunft können Sie dann zur persönlichen Beratung mitbringen.

Auf dieser Grundlage werden Sie die Fragen zur Anrechnung des Hinzuverdienstes (Einkommen aus Lohnfortzahlung-LFZ- und gleichzeitiger Rentenanspruch) bzw. Abrechnung von Erstattungsansprüchen (z.B. etwaiger Bezug von Krankengeld nach LFZ und gleichzeitiger Rentenanspruch) vom zuständigen Leistungsträger beantwortet bekommen.

Grds. ist es so, dass das Einkommen aus der LFZ dazu führt, dass sich die zu erwartende Rente im zeitgleichen Zeitraum reduziert, je nachdem, welche individuellen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Sollten Sie im Anschluss nach der LFZ Krankengeld erhalten haben, wird geprüft, ob diese Leistungen über einen sogenannten Erstattungsspruch bis max. zur Netto-Rentenhöhe für zeitgleiche Zeiträume an die Krankenkasse zurück überwiesen werden muss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Tinaam 23.02.2016 | 21:59
Hallo W*lfgang, lieben Dank für Ihre Nachricht. Werde ich morgen gleich mal anfordern. Sofern meine Rente rückwirkend ab meinen REHA-Antrag gezahlt wird, fällt dies auch in die Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers. Muss ich meinem Arbeitgeber dann meinen Lohn entsprechend erstatten??? Grüße, Tina
Rinaam 23.02.2016 | 22:35
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Was vielleicht relevant sein könnte ist der Zeitpunkt, wann dann über die EM-Rente (falls begrenzt) neu entschieden wird. Je länger der Beginn zurück datiert wird, desto kürzer ist der Zeitraum bis zum Bewilligungsende. Je nach Art der Erkrankung, Alter, Lebenssituation könnte das evt. eine Rolle spielen. Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir da auch schon Gedanken drüber gamacht und bin gespannt auf die Antwort von Experten.
W*lfgangam 24.02.2016 | 20:31
Zitat von Rina anzeigenausblenden
Hallo Rina, muss ich leider widersprechen. Zunächst, die gestern ausgewerteten Probeberechnungen waren auf den Cent identisch, Gründe ließen sich anhand der Berechnungen feststellen. Bei späterer 'Umwandlung' in Altersrente ergeben sich aus beiden Berechnungen keine positiven Veränderungen, wird der bisherige persönliche Entgeltpunktstand bleiben. Die zeitliche Differenz der Rentenbeginne beträgt 6 Monate. Kurios, der frühere Rentenbeginn hatte eine um 1 Monat längere Befristung (Ursache unbekannt, vielleicht programmtechnischer Natur?). Das war dann ausschlaggebend, dieses Datum zu wählen ...freut sich die KK/gibt 'ne höhere Nachzahlung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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