Hallo,
folgendes Problem bei der Reha wurde Erwerbsminderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3Stunden festgestellt und auch der RV mitgeteilt.
Nun ist die Reha schon im März 2011 beendet worden, und die RV rührt sich nicht.
Habe dort angerufen (mehrfach) und mitgeteilt dass doch nun der Rehaantrag nach §116 SGB6 automatisch ein Rentenantrag ist.
Habe auch schriftlich um Ausfertigung des Rentenbescheids mit der Begründung der Erwerbsminderung nach §116 gebeten.
Nun will die RV dass ich einen Erwerbsminderungsrentenantrag stelle und ich soll für den MDK(????????) ein Formular ausfüllen ob ich mehr als 3 Stunden arbeiten kann????
Ist dieses vorgehen rechtens bzw. kann ich per Eilantrag beim SG mich auf Rehabericht(feststellung der EW-unter 3STD) berufen und auf Erstellung des Rentenbescheids klagen???
was kann ich noch tun??
vielen Dank im vorraus. ach ja bin 59 Jahre alt und die RV ist die Knappschaft Bahn See