Hallo,
ich werde nächste Woche als Erwerbsunfähig aus der Reha entlassen. Lt. Ärzten ist keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr machbar.
Wie läuft das dann mit eben diesem §116(2) SGB VI ?
Mir wurde gesagt, ich solle einen Rentenantrag stellen - aber lt. diesem § wird doch der Rehaantrag in einen Rentenantrag "umgewandelt"?
Wie funktioniert das dann? Ich bin jetzt etwas ratlos.
Gesondert Rentenantrag stellen oder nicht?
Bin für jede Antwort dankbar.
LG