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1/2 Rente

von dieter22.03.2010 | 17:40
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Ich stelle für meine Frau 60 Jahre alt einen Rentenantrag. Da Sie noch mehr als 400 Euro verdienen wird, soll der Antrag auf 1/2 Rente gestellt werden. Ist es richtig, dass ein kpl. neuer Antrag gestellt werden muss, wenn der Zuverdienst irgendwann wegfällt oder nur noch 400 Euro beträgt ? Ändert sich dann auch der zu versteuernde Anteil oder bleibt es bei den 60 % aus 2010 ? Vielen Dank Dieter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits erwähnt, ist der Vordruck R130 bei der Umstellung ausreichend.

Die Änderung der Rentenhöhe durch den Wechsel von Teil- zu Vollrente führt zu einer Anpassung des steuerfreien Teils der Rente in dem Verhältnis der alten Rente zur

neuen Rente.

Dabei wird der steuerfreie Teil der Rente in dem Verhältnis angepasst, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt.

Beispielsweise ist bei einem Wechsel von einer vollen zu einer halben Rente auch der

steuerfreie Teil der Rente auf die Hälfte herabzusetzen.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt.

4 Antworten

LSam 22.03.2010 | 17:55
Gleich bei Rentenantragstellung nur die Halbe Rente wegen Hinzuverdienstüberschreitung zu beantragen macht nur Sinn, wenn man sich sicher ist, das der Hinzuverdienst oberhalb des Wertes liegt, der für die Halbe Rente im Bescheid angegeben wird. . E§mpfehle Ihnen, bei Antragstellung lediglich anzugeben, dass auch nach Rentenbeginn noch eine Beschäftigung ausgeübt wird und erst nach Erhalt des Bescheides konkret zu entscheiden, bzw. den Rentenversicherungsträger entsprechend zu informieren. . So lange, wie durch Überschreitung der Hinzuverdienste noch eine Rente gezahlt wird, ist bei Wegfall kein neuer Antrag zu stellen. . Ratsam allerdings, nach Wegfall die DRV unverzüglich zu informieren, um eine wenig übersichtliche gegeneinander Aufrechnung zu vermeiden. . Der zu versteuernde Anteil ändert sich nicht, wenn nur innerhalb von Anteilen gewechselt wird. Wie es allerdings aussieht, wenn die Rente wegen hoher Überschreitung gänzlich weggefallen und neu zu beantragen ist, wird vielleicht noch ein Experte konkret Stellung nehmen.
Wolfgangam 22.03.2010 | 18:38
Hallo Dieter, > Ist es richtig, dass ein kpl. neuer Antrag gestellt werden muss, (...) ein kompletter Vordrucksatz muss nicht mehr ausgefüllt werden, sämtliche Anlagen entfallen. Nur der Hauptantrag in Form des R130 ist zz. erforderlich: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/SharedDo… Beim Ausfüllen hilft Ihnen jede Beratungsstelle vor Ort - Rathaus wie auch direkt DRV. Gruß w.
Renten-Fachmannam 22.03.2010 | 20:39
Sie könnten vor dem Rentenantrag eine Rentenauskunft unter Angabe der gewünschten Rentenart und des Datums des Rentenbeginns beantragen. Darin sind auch die individuellen Hinzuverdienstgrenzen für eine Vollrente , eine ein/drittel-Teilrente , einer Halben Vollrente und einer zwei/drittel-Teilrente enthalten. Dann könnten Sie nach der Höhe des Hinzuverdienstes sofort die passende Teilrente beantragen.
Kollektoram 23.03.2010 | 00:01
Wenn Sie nur eine halbe Rente beantragen, haben Sie auch nur für diese Hälfte einen Abschlag, die andere Hälfte ist bei Erreichen der Regelsaltersrente abschlagsfrei. Hier werden in den Beratungsstellen der Rentenversicherung oft falsche Auskünfte erteilt weil das Thema nicht in internen Schulungen behandelt wird. Vielleicht lesen Sie dazu mal folgenden Thread durch: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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