Hallo J. Braun,
diese Sonderzuwendung wird mit einem Zwölftel auf den monatlich laufenden polnischen Rentenbetrag berücksichtigt und somit übers Jahr verteilt angerechnet. Lediglich Bestandteile in der polnischen Rente, die Entschädigungsleistungen sind, z.B. Pflegezulage oder Zulage für geschädigte Veteranen, bleiben unberücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung