Hallo Heike Thielemann,
ich fange mal mit dem einfacheren Teil der Frage an:
Sobald Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro mehr als zweimal überschreiten, steht Ihnen der volle Zahlbetragt der EM-Rente nicht mehr zu. Die nächstniedrigere Rente würde 3/4 des bisherigen Betrages ausmachen.
Die Frage der Zulässigkeit Ihres "Arbeitszeitmodells" kann ich letztlich nur mit "das kommt darauf an" beantworten:
Sie bekommen die Rente, weil aus ärztlicher Sicht festgestellt wurde, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag (unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen) zu arbeiten. Wenn Sie jetzt an zwei Tagen doch mehr (fast voll) arbeiten, führt das nicht automatisch zum Wegfall der Rente. Es kann ja sein, das Sie weiter objektiv eigentlich gar nicht dazu in der Lage sind und deshalb "auf Kosten der Restgesundheit" (Begriff der Rentenversicherung) arbeiten Oder dass Sie insoweit nicht unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten können, als die Tätigkeit eben nur für zwei Tage ausgeübt werden kann. Es könnte aber auch geprüft werden, ob damit eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit verbunden ist - maßgebend wäre dann die ärztliche Entscheidung im Einzelfall.