Hallo Jonny,
im Rentenantrag (R0100) wird die Frage nach dem Wohnsitz am 18.05.1990 gestellt - "Wohnsitz am 18.05.1990 (Ort, Bundesland, Staat)". Diese Angabe wird im Versicherungskonto verschlüsselt und bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Bei der Rentenberechnung wird also für Zeiten bis 18.05.1990 (Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet) nicht auf den Beschäftigungsort, sondern auf den Wohnort abgestellt (§ 254d Abs. 2 SGB VI).