§ 187a SGB VI - Ausgleichbeträge

von
Oberberger1

Welche Beträge haben die RV-Träger seit Bestand des § 187a SGB VI (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ) gemäß nachfolgender Struktur je Rentenart unter namentlicher Angabe der Unternehmen/Öffentlicher Dienst etc. eingenommen.

Zeitreihe:
Gesamtbetrag ( TEUR) / Summe Versicherter / Summe Entgeltpunkte / Spektrum – Minimum-Durchschnitt – Maximum an Monaten in Sachen vorzeitiger Inanspruchnahme

Experten-Antwort

Eine solche Statistik ist mir nicht bekannt. Lediglich diese:

Tabelle: Einnahmen 2005 in Millionen Euro
Art der Einnahme RV1) Allgemeine RV KnRV
Einnahmen insgesamt 231.687 231.897 14.783
Beitragseinnahmen 168.954 167.980 974
Bundeszuschüsse 44.319 37.488 6.831
Zusätzlche Bundeszuschüsse 17.324 17.324 -
Erstattungen 776 749 27
Ausgleichszahlungenzwischen ArV/AnV/KnRV - 335 6.943
Vermögenserträge 142 137 5
Sonstige Einnahmen 172 169 3
Finanzausgleich - 7.715 -

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