Wäre es denkbar, dass ein Jobcenter Beiträge nach 187a zahlt, um die Unbilligkeitsverordnung zu umgehen?
Das Jobcenter darf grundsätzlich nur in eine abschlagsfreie Altersrente drängen, in eine Altersrente mit Abschlägen nur, wenn keine Hilfsbedürftigkeit dadurch eintritt.
Aus der Sicht des Jobcenters könnte es also Sinn machen, einen Abschlag "verschwinden zu lassen".
Wahrscheinlich ist dies nicht praxisrelevant, aber vielleicht kommt das noch. Wir leben ja in verrückten Zeiten.