Hallo Jochen,
die Regelung des § 187b SGB VI gilt nur für Abfindungen, nicht für Beitragserstattungen.
Ob Sie einen Anspruch auf eine Abfindung oder eine Beitragserstattung haben, müssen Sie bei der VBL klären. Meines Wissen haben Sie nur dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn Sie in der VBL nicht genug Beitragsmonate zurückgelegt haben.
Beitragszahlungen nach § 187b SGB VI erhöhen die Rente. Um zu klären, wie sich die Beitragszahlung auf Ihren Anspruch auswirkt, müssten Sie sich zu gegebener Zeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.