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Experten-Antwort

187b SGB (VBL) / Altersvorsorge

von Jochen19.10.2019 | 19:01
130 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich war nur kurze Zeit bei der VBL versichert. Durch einen wechsel des Arbeitgebers innerhalb des ÖD bin ich bei einer anderen Zusatzversorgungskasse gelandet. Mein Rentenanspruch bei der VBL wäre nur knapp 20 Euro. Falls ich mich nicht irre, werden so geringe Renten von der VBL gar nicht ausgezahlt. Es gibt dann wohl eine Abfindung. Hat jemand eine Vorstellung wie hoch diese Abfindung wäre bei einer VBL Rente von knapp 20 Euro?? Kann ich diese Abfindung in die DRV einzahlen und wäre dies sinnvoll?? (Vorteile / Nachteile) Aktuell bin ich noch nicht im Rentenalter. Könnte ich bereits jetzt bei der VBL eine Beitragserstattung beantragen?? Gilt der § 187b auch für Beitragserstattungen oder nur für Abfindungen?? Macht es evtl. trotzdem Sinn bis zum Rentenalter zu warten, weil eine Abfindung evtl. höher als eine Beitragserstattung ist?? DANKE für eure Hilfe / Tipps Gruß Jochen P.S.: Hat jemand einen Link / Übersicht wo die Bonuspunkte der VBL der letzten Jahre aufgelistet sind? (konnte im Internet nichts finden)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

die Regelung des § 187b SGB VI gilt nur für Abfindungen, nicht für Beitragserstattungen.

Ob Sie einen Anspruch auf eine Abfindung oder eine Beitragserstattung haben, müssen Sie bei der VBL klären. Meines Wissen haben Sie nur dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn Sie in der VBL nicht genug Beitragsmonate zurückgelegt haben.

Beitragszahlungen nach § 187b SGB VI erhöhen die Rente. Um zu klären, wie sich die Beitragszahlung auf Ihren Anspruch auswirkt, müssten Sie sich zu gegebener Zeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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3 Antworten

Überleitungsabkommenam 20.10.2019 | 11:05
Wenn Sie bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des ÖD versichert waren oder noch sind, können die Anwartschaften auf die andere Kasse übertragen werden, NICHT aber auf die in der Deutschen Rentenversicherung erworbenen. https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/ueberleitu…
Bonuspunkteam 20.10.2019 | 11:11
Bonuspunkte können Sie vergessen. Aufgrund der Zinspolitik wurde und wird im steigenden Umfang die betriebliche Altersvorsorge -letztendlich jede Altersvorsorge- kaputt gemacht. In den letzten Jahren gab es keine Bonuspunkte.
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