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19 Jahre jung und chronisch krank

von Ansger27.07.2009 | 18:51
1517 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, leider leide ich an einer chronischen Krankheit die mein Alltag erheblich erschwert wenn sie aktiv wird. Nun würde ich gern wissen ob eine Verminderte Erwerbsfähigkeit machen soll oder ob etwas anderes sinnvoller ist.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch wenn Ihr Alter eher auf eingeschränkte Möglichkeiten hindeutet: ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle könnte Ihre Fragen ausführlich klären helfen.

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Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie noch keinen Beitrag zur Rentenversicherung entrichtet haben, können Sie aus eigener Versicherung keine Leistungen erhalten.

Gegebenenfalls bestünde die Möglichkeit einer stationären Heilbehandlung für Kinder von Versicherten im Rahmen von § 31 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI als sonstige Leistung, solange Sie in schulischer Ausbildung sind. Da die Leistung von der Versicherung Ihrer Eltern abhängt, wäre die Unterschrift des entsprechenden Elternteils erforderlich.

6 Antworten

KSCam 27.07.2009 | 21:22
Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, kann mit den wenigen Informationen, die Sie lieferten, keiner im Forum beurteilen. Fragen Sie Ihren Arzt, was der Ihnen rät. Haben Sie überhaupt Rentenbeiträge gezahlt, seit wann? Seit wann besteht Ihre Krankheit? Was können Sie arbeiten? Fragen über Fragen...
Ansgeram 28.07.2009 | 10:29
Beim Facharzt habe ich erst noch ein Termin anfang August, mal sehn wa er mir rät. Ich habe noch keine Beiträge gezahlt. Die Krankheit (Colitis ulcerosa, Darmprobleme) besteht seit ende Mai. Ich kann ein Bürojob ausüben mit eingen zusätzlichen Pausen, ich habe erfolgreich diesen Jahres meine 2jährige Ausbilung betsanden und versuche nun für ein weiteres weiterzumachen um ein IHK Abschluss zu bekommen. Ich hoffe das ich Ihre Fragen gut beantwortet habe
B´sonam 28.07.2009 | 13:05
Hätte, Könnte, Wäre hilft nicht weiter. Zitat Ansger : "Ich habe noch keine Beiträge gezahlt:" Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 scheidet also aus.
...am 28.07.2009 | 12:44
Wenn die von Ansgar absolvierte Ausbildung eine betriebliche Ausbildung war, dann sind über die 2 Jahre auch Rentenbeiträge abgeführt worden. In dieser Konstellation wäre die vorzeitige Wartezeit gegeben und es könnte ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen...
Ansgeram 28.07.2009 | 14:02
Es war eine eine schulische Ausbildung ohne vergütung.
B´sonam 30.07.2009 | 13:51
Dann ist eine Erwerbsminderungsrente mangels Versicherungszeiten leider ausgeschlossen.
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