Nachdem ich meinen Rentenantrag online ausgefüllt habe, hat es noch weitere 19 Monate gedauert, bis die Deutsche Renten
die 1.Zahlung geleistet hat. Sehr desolate Umstände haben dazu geführt, dass wichtige Unterlagen erst nachgereicht werden mussten. Bei einem Einbruch sind sehr viele Unterlagen gestohlen worden. Doch selbst als die DR sämtliche Unterlagen vorliegen hatte,
habe ich noch etliche Wochen auf eine Zahlung gewartet. Meiner Bitte auf Abschlagzahlung ist nicht entsprochen worden, obwohl die Unterlagen alle bereits geprüft waren. Durch die Verspätung bin ich in große finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Frage: kann ich die DR für den entstandenen Schaden haftbar machen oder sogar Klage einreichen gegen die Sachbearbeiterin?
So eine Frage kann im einem Forum nicht beantwortet werden, zumindest nicht von Mitarbeitern der DRV.
Keiner hier kann doch beurteilen aus welchem Grund das 19 Monate dauerte, ob das durch Sie oder (wie Sie behaupten) durch die Sachbearbeitung der DRV oder durch sonstwas verursacht wurde?
In erster Linie wäre wohl seinerzeit eine Untätigkeitsklage infrage gekommen. Da die ganze Bearbeitung nun aber schon abgeschlossen ist, ist das ohnehin nicht mehr möglich.
Allerdings wäre diese wohl auch seinerzeit nicht erfolgreich gewesen, da die hierfür gesetzlich vorgesehene Frist (6 Monate) wohl eher nicht erreicht war, so wie ich die Schilderung interpretiere. Im Übrigen hätte dies die Bearbeitung auch nur weiter verzögert.
Nun könnten zivilrechtliche Ansprüche geprüft werden, aber dies wird in diesem Rahmen aufgrund der knappen Sachverhaltsschilderung und der Unkenntnis der wirklich genauen Umstände wohl nur sehr schwer möglich sein. Hier könnte man also nur spekulieren, und damit ist Ihnen nicht wirklich geholfen.
Mein Tipp: beantragen Sie zunächst Akteneinsicht (§ 25 SGB X) und nehmen Sie sich evtl. einen Rechtsbeistand, um den Sachverhalt grundlegend zu klären. Dann können Sie evtl. erkennen, worin die Gründe für die (in Ihren Augen) Verzögerungen letztlich gelegen haben, und ob Ihre Sichtweise bestätigt wird oder nicht länger haltbar ist. Achtung: auf den Kosten für den Rechtsbeistand könnten Sie im Negativ-Fall sitzen bleiben!
Meine Vermutung: die Nachweise zu erbringen, dass alles genau so gelaufen ist, wie Sie es hier darstellen, halte ich für sehr schwierig. Untätigkeit lag wohl nicht vor (s. o.), und die weiteren Umstände (Einbruch-Diebstahl) wiegen hier wohl unter Würdigung der Gesamtumstände viel schwerer – hier trifft die Sachbearbeitung jedoch kein Verschulden. In keinem Fall wird die Sachbearbeiterin persönlich haftbar sein (außer, Sie weisen ihr z. B. internen Diebstahl Ihrer Unterlagen nach – wohl eher unrealistisch), allenfalls dann die Behörde. Letztendlich wissen Sie es aber erst, was dabei rauskommt, wenn Sie das Verfahren durchziehen.
Der letzte Absatz ist allerdings auch „nur“ meine persönliche Meinung, falls diese für Sie interessant ist. Wenn nicht, einfach nicht lesen. ;-)
In erster Linie wäre wohl seinerzeit eine Untätigkeitsklage infrage gekommen. Da die ganze Bearbeitung nun aber schon abgeschlossen ist, ist das ohnehin nicht mehr möglich.
Allerdings wäre diese wohl auch seinerzeit nicht erfolgreich gewesen, da die hierfür gesetzlich vorgesehene Frist (6 Monate) wohl eher nicht erreicht war, so wie ich die Schilderung interpretiere. Im Übrigen hätte dies die Bearbeitung auch nur weiter verzögert.
Nun könnten zivilrechtliche Ansprüche geprüft werden, aber dies wird in diesem Rahmen aufgrund der knappen Sachverhaltsschilderung und der Unkenntnis der wirklich genauen Umstände wohl nur sehr schwer möglich sein. Hier könnte man also nur spekulieren, und damit ist Ihnen nicht wirklich geholfen.
Mein Tipp: beantragen Sie zunächst Akteneinsicht (§ 25 SGB X) und nehmen Sie sich evtl. einen Rechtsbeistand, um den Sachverhalt grundlegend zu klären. Dann können Sie evtl. erkennen, worin die Gründe für die (in Ihren Augen) Verzögerungen letztlich gelegen haben, und ob Ihre Sichtweise bestätigt wird oder nicht länger haltbar ist. Achtung: auf den Kosten für den Rechtsbeistand könnten Sie im Negativ-Fall sitzen bleiben!
Meine Vermutung: die Nachweise zu erbringen, dass alles genau so gelaufen ist, wie Sie es hier darstellen, halte ich für sehr schwierig. Untätigkeit lag wohl nicht vor (s. o.), und die weiteren Umstände (Einbruch-Diebstahl) wiegen hier wohl unter Würdigung der Gesamtumstände viel schwerer – hier trifft die Sachbearbeitung jedoch kein Verschulden. In keinem Fall wird die Sachbearbeiterin persönlich haftbar sein (außer, Sie weisen ihr z. B. internen Diebstahl Ihrer Unterlagen nach – wohl eher unrealistisch), allenfalls dann die Behörde. Letztendlich wissen Sie es aber erst, was dabei rauskommt, wenn Sie das Verfahren durchziehen.
Der letzte Absatz ist allerdings auch „nur“ meine persönliche Meinung, falls diese für Sie interessant ist. Wenn nicht, einfach nicht lesen. ;-)
Was kann die DRV dafür dass bei Ihnen eingebrochen wurde? Sie schreiben dass es, nach Vorlage der VOLLSTÄNDIGEN unterlagen es noch Wochen gedauert hat.
Ja wie schnell soll es denn noch gehen, die DRV kann erst prüfen wenn alle Unterlagen vorliegen.
Bei überlanger Bearbeitungsdauer haben Sie Anspruch auf Verzinsung der Rente nach § 44 SGB I. Die Verzinsung beginnt allerdings frühestens 6 Monate nach Vorlage der vollständigen (!) Antragsunterlagen.
Hallo Bünning,
ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten ist es in der Tat schwierig, Ihnen das Richtige zu raten.
Ob eine Verzinsung in Betracht kommt, müsste vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden.
Liebe Forumnutzer,
bitte bleiben Sie bei Ihren Beiträgen sachlich und fachlich. Dies ist keine Plattform für persönliche Beleidigungen.
Danke