Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

1952 geboren ! Mit Abschlägen wann in Rente?

von RMK26.12.2013 | 13:41
2164 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag - meine Frage stellt sich wie folgt: Gerne würde ich - verständlicherweise MIT Abschlägen so bald wie möglich in Rente gehen; ich habe allerdings keine 35 Jahre voll und bin nicht gesund. Ab wann kann ich (nach den Änderungen Stichtag geb. ab 1.1.1952) einen Rentenantrag stellen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RMK,

Sie werden nach Ihrem geschilderten Sachverhalt die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 6 Monaten erhalten können. Ein früherer Renteneintritt in die Altersrente für langjährig Versicherte erfordert mindestens 35 Versiicherungsjahre, dann könnten Sie vorgezogen mit Abschlägen frühestens ab der Vollendung des 63. Lebensjahres und einem Abschlag von 9% in Rente gehen. Dies ist für Sie jedoch leider nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

mitleser1954am 26.12.2013 | 15:00
Wenn die 35 Jahre nicht erfüllt sind, Geburtsjahr 1952 ist 65 Jahre + 6 Monate. Also 2017+6 Monat, Sie haben also noch etwas Zeit. Ohne Gewähr bin nur Mitleser;-). Wegen des Rentenantrags am besten die Broschüre runter laden und lesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… mfg
RMKam 26.12.2013 | 16:48
Danke . Meine Frage dazu ist - früher als Mitte 2018 gibt es wohl keine Chance? Auch nicht wenn ich Abschläge akzeptieren würde. Ich hatte mich finanziell auf eine Rente (mit Abschlägen) und bezahlte KV ab dem 60. eingestellt und muss jetzt versuchen weitere 5 Jahre zu überbrücken.
mitleser1954am 26.12.2013 | 19:21
um die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63 Jahre) zu bekommen benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Das ist die Variante mit Abzügen, 0,3% pro Monat, der vor der normale Altersrente liegt. Mit weniger als 35 Jahre Versicherungszeit müssen Sie leider bis zum erreichen der normalen Altersgrenze, in Ihrem Fall 65 Jahre + 6 Monate, durchhalten. mfg
RMKam 26.12.2013 | 21:36
werter Mitleser ! - Ich fürchte es ist so .. Danke. (Bei einem gestrigen Zusammentreffen mit sog. 'Insidern' ja das musst Du so und so machen .... - Sie verstehen - ich habe nicht verstanden und sehe jetzt, die Tatsachen sind wie sie sind. Bj. 1952 hat wenn nicht schwerbehindert oder 35-45 Jhre. bezahlt keine Chance, die von heute auf morgen geKILLTE Möglichkeit mit 60 J. und verständlicherweise Abschlägen in Rente zu gehen irgendwie zu verwirklichen - so gebärdet sich unser Staat. Jetzt bist Du alt, mach' was draus.
K. Multhauptam 28.12.2013 | 10:11
Wer zu spät kommt, bestraft das Leben. Und wer ein Leben lang halt CDU, SPD oder FDP gewählt hat und sich nach fast einem Arbeitsleben wundert, warum er noch keine oder so eine geringe Rente bekommt, der hat es nicht anders verdient.
Konrad Schießlam 28.12.2013 | 23:16
Zitat von K. Multhaupt anzeigenausblenden
Und wer ein Leben lang halt CDU, SPD oder FDP gewählt hat und sich nach fast einem Arbeitsleben wundert, warum er noch keine oder so eine geringe Rente bekommt, der hat es nicht anders verdient. Man muss arg böse auf die Welt gekommen sein, wenn man so urteilt wie Sie. Die anständig gestellte Frage wurde ja schon beantwortet. Scheinbar wollten Sie nur den Schlenker über bestimmte Par- teien losbringen, will nicht beurteilen ob dies gelungen ist. Das Urteil, wer zu spät kommt den bestraft das Leben ist genau so Hellseherisch wie der Hinweis, "noch keine Rente. Die Rentenhöhe wurde von RMK über- haupt nicht angesprochen, daraus ersieht man um was es Ihnen geht. Solche Behauptungen sollten nicht ver- öffentlicht werden. Hinweis für RMK., kann natürlich nicht beur- teilen ob nicht die Erwerbsminderungsrente möglich ist. MfG.
K. Multhauptam 31.12.2013 | 15:46
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Wer zu spät kommt, bestraft das Leben. Und wer ein Leben lang halt CDU, SPD oder FDP gewählt hat und sich nach fast einem Arbeitsleben wundert, warum er noch keine oder so eine geringe Rente bekommt, der hat es nicht anders verdient. Man muss arg böse auf die Welt gekommen sein, wenn man so urteilt wie Sie. Die anständig gestellte Frage wurde ja schon beantwortet. Scheinbar wollten Sie nur den Schlenker über bestimmte Par- teien losbringen, will nicht beurteilen ob dies gelungen ist. Das Urteil, wer zu spät kommt den bestraft das Leben ist genau so Hellseherisch wie der Hinweis, "noch keine Rente. Die Rentenhöhe wurde von RMK über- haupt nicht angesprochen, daraus ersieht man um was es Ihnen geht. Solche Behauptungen sollten nicht ver- öffentlicht werden. Hinweis für RMK., kann natürlich nicht beur- teilen ob nicht die Erwerbsminderungsrente möglich ist. MfG.
Lieber Schießl, wenn ich deine Pension hätte, würde ich auch so argumentieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026