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Experten-Antwort

1953 geboren, 60% Schwerbehindert,wann kann ich Altersrente beantragen

von D. D. Maurmann06.03.2013 | 12:55
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5 Antworten

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Hallo, set 2007 beziehe ich volle Ewerbsminderungsrente die Juni 2014 neu beantragt werden muss. Ich bin in Mai 1953 geboren und 60% Schwerbehindert. Wann kann ich Altersrente beantragen? Jetzt schon vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich schließe mich den Äußerungen von Mitleser und Rechner an. Möchte aber darauf hinweisen, dass evtl. Vertrauensschutz aufgrund einer vor dem 01.01.2007 vereinbarten Altersteilzeitbeschäftigung bestanden haben könnte. In diesem Fall bestünde Anspruch auf Altersrente bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bereits ab dem 60. Lebensjahr (Abschlag 10,8%).

Die Altersrente wird stets neu berechnet und kann ggü. der Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz gleicher Abschlagshöhe abweichen. Eine Besitzschutzregelung verhindert jedoch ein Absinken der Rentenhöhe.

Des weiteren gebe ich zu bedenken, dass ab dem Beginn der Altersvollrente ein Beitrag wegen bestehender Versicherungsfreiheit nicht mehr entrichtet werden kann (zum Beispiel aus einem Minijob oder einer Pflegetätigkeit). Diese Beiträge würden ggf. bei späterer Umwandlung in eine Altersrente zu einer Rentenerhöhung führen.

Sofern Sie zur Zeit eine staatliche Förderung der sog. "Riesterrente" erhalten (Zulage und ggf. zusätzliche Steuererstattung) besteht eine unmittelbare Förderberechtigung nur bis zu dem Jahr, in dem Sie noch Erwerbsminderungsrente bezogen.

Ggf. werden durch den Rentenwechsel auch Ansprüche auf Betriebsrente oder z.B. einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung berührt.

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4 Antworten

Mitleseram 06.03.2013 | 13:18
Sehr geehrter Herr Maurmann, einen Antrag stellen können Sie theoretisch jeden Tag, aber vermutlich meinten Sie ihre Frage dahingehend, ab wann Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen können. Sofern Sie zwischen dem 02.05.1953 und dem 31.05.1953 geboren, ihr Versicherungskonto 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten aufweist, die Hinzuverdienstgrenzen (max. 450 EUR mtl.) nicht überschritten werden und eine mindestens 50 %ige Schwerbehinderung bei Rentenbeginn immer noch vorliegt, kann die gewünschte Altersrente mit einem Abschlag von 10,8 % ab dem 01.01.2014 bezogen werden. Da Sie vermutlich in ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente auch bereits einen 10,8 %igen Abschlag hinnehmen mußten, kann bezüglich der Rentenhöhe aufgrund des Besitzschutzes eigentlich nichts passieren, d.h. Sie bekommen zwar einen neuen umfangreichen Rentenbescheid, würden aber die gleiche Rentenhöhe weiterhin beziehen, nur unter einem neuen Namen und ohne Befristung. Im Zweifel können Sie auch jetzt schon bei ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung anfordern.
Mitleseram 06.03.2013 | 13:20
Ergänzung: Sind Sie hingegen bereits am 01.05.1953 geboren, dann würde sich der Rentenbeginn bereits am 01.12.2013 realisieren lassen.
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