Hallo Isa Obermayer,
es ist nicht verständlich, warum ein zweiter Antrag auf EM-Rente gestellt werden sollte, wenn der erste Antrag noch gar nicht abschließend durch das LSG entschieden wurde. Insofern würde dieser neue Antrag zunächst zurückgestellt bis der erste Antrag abgeschlossen wird.
Im Gerichtsverfahren kann auch von Seiten des Klägers vorgebracht werden, dass nunmehr im Laufe des Verfahrens eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, so dass ab einem späteren Zeitpunkt als 2008 auf jeden Fall eine Erwerbsminderung vorliegt. Dies wird im Zuge dieses Antrages mitgeprüft und ggfs. im Rahmen eines Vergleiches oder Teilanerkenntnisses anerkannt. Einen anderen Sinn wird die Idee der erneuten Antragstellung doch nicht haben.