Ich habe in der DDR neben meiner Arbeit einen 2. Beruf gelernt. Zuvor hatte ich wesentlich mehr verdient, konnte aber wegen meiner Berufsausbildung nicht so arbeiten und keinen Leistungslohnzuschlag erreichen. Besteht die Möglichkeit, diese Zeit als Berufausbildung und als beitragsbeminderte Zeit geltend zu machen? ( 3 Jahre sind ja möglich und 2 sind während der 1.Berufausbildung lediglich ausgeschöpft)
12.09.2016, 19:02
von
Renaterin
13.09.2016, 08:57
von
rosebud
Keine Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung im Sinne des § 54 Abs. 3 Satz 2 SGB VI liegen zum Beispiel in den folgenden Fällen vor:
...
Es wurden Pflichtbeiträge während einer beruflichen Qualifizierung im Beitrittsgebiet mit einer Zahlung von vollem Arbeitsentgelt gezahlt.
(aus der rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 54 SGB VI)
13.09.2016, 10:12
Experten-Antwort