Sehr geehrter Experte,
vielen Dank für Ihre Antwort! Ihr Beitrag hat mir bereits ein wenig weitergeholfen. Habe jedoch noch eine entscheidende Nachfrage zu Ihrem folgenden Satz:
..."Ob es dann zu einer Erhöhung der Rente kommt, ist vom Einzelfall abhängig und wird durch eine neue Berechnung festgestellt"...
Wovon ist es denn ganz konkret abhängig, ob es zu einer Erhöhung kommt oder nicht??? Es müsste doch eine Rechtsgrundlage geben, wann die Abschläge der bereits bezogenen EM-Rente bleiben und wann diese Abschläge für eine spätere Altersrente keine negativen folgen haben.
Nochmal die Situation:
Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 61. Lebensjahr mit 7,2% Abschlag; Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63; Nach Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente werden keine Beiträge mehr zur RV entrichtet
Ist es sinnvoll mit 61 die EM-Rente in Anspruch zu nehmen oder sollten man in so einem Fall versuchen bis 63 "durchzuhalten"?
Ich hoffe auf eine ausführliche Beratung.
DANKE
Mit freundlichen Grüßen
Erik