2. Erwerbsminderung / Schwerbehinderung / Abschläge

von
Erik

Sehr geehrter Experte,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ihr Beitrag hat mir bereits ein wenig weitergeholfen. Habe jedoch noch eine entscheidende Nachfrage zu Ihrem folgenden Satz:

..."Ob es dann zu einer Erhöhung der Rente kommt, ist vom Einzelfall abhängig und wird durch eine neue Berechnung festgestellt"...

Wovon ist es denn ganz konkret abhängig, ob es zu einer Erhöhung kommt oder nicht??? Es müsste doch eine Rechtsgrundlage geben, wann die Abschläge der bereits bezogenen EM-Rente bleiben und wann diese Abschläge für eine spätere Altersrente keine negativen folgen haben.

Nochmal die Situation:

Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 61. Lebensjahr mit 7,2% Abschlag; Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63; Nach Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente werden keine Beiträge mehr zur RV entrichtet

Ist es sinnvoll mit 61 die EM-Rente in Anspruch zu nehmen oder sollten man in so einem Fall versuchen bis 63 "durchzuhalten"?

Ich hoffe auf eine ausführliche Beratung.

DANKE

Mit freundlichen Grüßen

Erik

von
No name

Ausführliche Beratung dürfte hier kaum möglich sein.

von
KSC

Sie wissen doch schon alles?
Wie hoch heute die EM Rente wäre und wie hoch die AR für Schwerbehinderte wäre können Sie sich errechnen lassen.

Ob die EM Rente tatsächlich in Frage kommt, weil Sie em sind, weiß hier keiner.

Ob Sie die Zeit bis 63 notfalls mit Arbeit, Urlaub, REHA, Krankengeld, ALG, etc. überbrücken können und was in einem solchen Fall Ihr Körper dazu sagt und wie hoch diese anderen Leistungen sind, weiß ebenso niemand.

Und ob wenn heute EM Rente bezogen wird, dann in 2 Jahren eine höhere AR möglich ist?
Wie bei letztenmal geantwortet, schließe ich dies aus - aber wie die Gesetze in 2 Jahren tatsächlich sind, ob bis dahin das BSG Urteil zu den Abschlägen in Ihrem Sinne für Sie positiv umgesetzt ist?

Das kann heute keiner definitiv sagen.

Somit entscheiden Sie und Sie (kein anderer ) trägt die Konsequenz, wenn Ihre Entscheidung falsch war.

Experten-Antwort

Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente werden für die Zeit des Bezuges dieser Rente vor dem 63. Lebensjahr vorgenommen. Der Verminderungszeitraum liegt in der Zeit des Bezuges vom 60. bis zum 63. Lebensjahr. Im Rahmen der Rentenberechnung werden die Entgeltpunkte durch einem verminderten Zugangsfaktor in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Hieraus ergeben sich dann die Abschläge.
Wird die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit also in der Zeit vom 60. bis zum 63. Lebensjahr bezogen, bleiben die persönlichen Entgeltpunkte weiterhin Grundlage für die Folgerente.
Der gesetzliche Hintergrund hierfür besagt, dass für die Entgeltpunkte, die bereits einmal Grundlage für eine Rentenberechnung waren, der frühere Zugangsfaktor maßgeblich bleibt.

von
Angela

Seit 1.11.06 erhalte ich Pflegegeld (Stufe 1) für die Betreuung meiner pflegebeduerftigen Mutter. Muss dies der DRV u. Arbeitsamt gemeldet werden bzw. erfolgt dies automatisch durch die Pflegekasse?
Welche Auswirkungen hat dies auf die Rentenberechnung? Danke fuer Info.

Experten-Antwort

Grundsätzlich werden für die Pflegepersonen von der Pflegekasse Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Diese wirken sich rentensteigernd auf Ihre spätere Rente aus. Auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich der Bezug von Pflegegeld nicht aus.
Ob Sie die Pflege der Agentur für Arbeit melden müssen ist uns nicht bekannt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?