Hallo, hier noch meine 2. Frage
Wenn ich noch kurz vor meiner Wartezeit von 45 Jahren arbeitslos werde wird die auch ZEIT mit angerechnet und ich kann dann auch mit
65,8 Jahren in Rente gehen?
Danke
Hallo, hier noch meine 2. Frage
Wenn ich noch kurz vor meiner Wartezeit von 45 Jahren arbeitslos werde wird die auch ZEIT mit angerechnet und ich kann dann auch mit
65,8 Jahren in Rente gehen?
Danke
Hallo Kathi!
Am besten lassen Sie sich hierzu einmal beraten. Dann kann besser auf die konkrete Situatin und Nachfragen reagiert werden.
Ganz allgemein:
Wenn die 45 Jahre noch nicht voll sind, und Sie werden arbeitslos, wird diese Zeit nur mitgerechnet, wenn sie nicht im Zwei-Jahres-Zeitraum vor Rentenbeginn liegt. Hier lässt sich ggf. der Rentenbeginn etwas nach hintenschieben, damit mehr MOnate mitzählen. Alternativ müssen Sie weitere Zeiten wie einen versicherungspflichtigen Minijob erbringen.
Hallo Kathi,
ich kann der Antwort von Forumsteilnehmer senf-dazu nur zustimmen. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, können Sie zum Beispiel online einen Termin für eine telefonische Beratung buchen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Oder Sie nutzen das kostenfreie Service-Telefon unter:
0800 1000 4800
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