Hallo Falko,
die Untersuchungen der Ärzte sollen feststellen, ob tatsächlich noch volle Erwerbsunfähigkeit besteht oder ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme wiederherstellt werden kann. Oftmals sind für diese Feststellung mehrere Untersuchungen notwendig. Während den Untersuchungen sollten Sie die Ihnen gestellten Fragen ehrlich beantworten und alle, Ihrer Meinung nach, wichtigen Tatsachen darlegen. Daraufhin wird dann entschieden, ob in Ihrem Einzelfall die Erwerbsunfähigkeitsrente weitergezahlt werden kann oder ob eine Leistung zur Teilhabe (Reha) erfolgsversprechend scheint.
Sollten Sie den Termin der Begutachtung nicht wahrnehmen, könnte dies zur Folge haben, dass nach Aktenlage, d.h. auf Grundlage des ersten Gutachtens, entschieden wird und somit die Rente eventuell ganz entzogen werden könnte, wenn das erste Gutachten nicht zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ausreicht.