Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

2. Gutachten wird verlangt nach Verlängerungsantrag von auf 1 Jahr begrenzter, voller Erwerbsunfähig

von falko21.07.2009 | 22:56
2515 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Heute Nachricht bekommen, dass ein 2. Gutachten erforderlich wird. Dieses sei ein neurologisches. Hat jemand Erfahrung damit. Wie gesagt. Bis Ende letzten Jahres Chemo (1 Jahr lang) - Lymphsystem erkrankt mit Lymphknoten bösartig. Dazu incl. der Krebserkrankung GdB 60 wegen künstl. Hüfte (TEP)Insofern jedoch wegen Krebserkr. Erwerbsunfähigkeitsrente bis jetzt Ende September 2009. Antrag auf Verlängerung gestellt. Vor 3 Wochen Gutachten bei einem Internisten mit Schwerpunkt Onkologie. Jetzt von der DRV Nachricht: Ein weiteres Gutachten bei einem Neurologen sei erforderlich. - Auf was ist hier für mich während der Begutachtung - also primär im Gespräch - zu achten. - Wie muss ich argumentieren, dass ich - wie ich selbst eindeutig spüre und weiß, es auch erforderlich ist - die Rente fortgesetzt bekomme - ich möchte jetzt in diesem Jahr KEINE Reha mehr. Bin komplett alleinstehend, habe keine Familie, fühle mich jedoch noch nicht fit genug für Reha. Chemo hat mich kaputt gemacht. Brauche eher ein Haustier, das wäre bei meiner Lebenslage sicherlich aufbauend. - Wie argumentiere ich richtig mit Blick auf den mich zu begutachtenden Neurologen - Wer hat ähnliche Erfahrungen bereits gemacht und kann hilfreiche Tips geben zu neurologisch ausgerichteten Gutachten. Die werden auf eine Reha abzielen und dann erst entscheiden. Das möchte ich sauber und zu meinem besten Interesse verhindern. - Wie wird für mich nun machbar, dass meine Rente fortgesetzt wird. Danke Euch sehr ! Gruss Falko

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Falko,

die Untersuchungen der Ärzte sollen feststellen, ob tatsächlich noch volle Erwerbsunfähigkeit besteht oder ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme wiederherstellt werden kann. Oftmals sind für diese Feststellung mehrere Untersuchungen notwendig. Während den Untersuchungen sollten Sie die Ihnen gestellten Fragen ehrlich beantworten und alle, Ihrer Meinung nach, wichtigen Tatsachen darlegen. Daraufhin wird dann entschieden, ob in Ihrem Einzelfall die Erwerbsunfähigkeitsrente weitergezahlt werden kann oder ob eine Leistung zur Teilhabe (Reha) erfolgsversprechend scheint.

Sollten Sie den Termin der Begutachtung nicht wahrnehmen, könnte dies zur Folge haben, dass nach Aktenlage, d.h. auf Grundlage des ersten Gutachtens, entschieden wird und somit die Rente eventuell ganz entzogen werden könnte, wenn das erste Gutachten nicht zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ausreicht.

6 Antworten

Kennicham 21.07.2009 | 23:51
War genau so bei mir auch, als die 2. Rentenverlängerung anstand. Nach einem Internisten kam der Neurologe als 2. Gutachter. Mhh... was möchten Sie denn da wissen? Es wurde eine körperliche Untersuchung durchgeführt (Reflexe). Dann folgte eine sogenannte Alkoholikerprüfung: Augen schließen, erst den rechten und dann den linken Zeigefinger zur Nase führen. Dann beide Arme vom Körper abspreizen und geradeaus gehen. Dann noch: erst auf dem rechten, dann auf dem linken Bein kurz stehen bleiben. Mehr weiß ich im Moment nicht mehr, aber lange hat das Prozedere nicht gedauert. Es wurden dann jede Menge Fragen gestellt: über die Krankheitsgeschichte, persönliche Verhältnisse, Ausbildung, Beruf. Und mit welchem Verkehrsmittel ich früher zur Arbeit gefahren sei und wie weit der Anfahrtsweg war/ist. Ob eine Reha absolviert wurde und so weiter. An alles erinnere ich mich nicht mehr. Laut meiner Tochter war ich etwa 70 Minuten beim Arzt. Ich kann Ihnen nur raten, stets ehrlich zu sein, weder zu übertreiben noch zu untertreiben. Ich habe einen Merkzettel zu Hause geschrieben, weil ich so fürchterlich vergesslich war (und je nach Tagesverfassung auch immer noch bin). Den habe ich am Schluss dem Arzt gegeben, weil ich nicht sicher war, ob auch wirklich nichts vergessen wurde. Den hat der Arzt auch angenommen, ob er ihn gelesen hat, weiß ich nicht. Ach so: da kam wieder mal mein Alter ins Spiel: ich sei noch viel zu jung für Rente... Die damaligen Medikamentennamen hatte ich zu Hause auch aufgeschrieben, da ich sie niemals mündlich hätte wiedergeben können. Ebenso die Namen und Adressen der behandelnden Ärzte. Ach so: man hat mich gefragt, was ich denn so den ganzen Tag zu Hause machen würde und ich weiß noch, dass ich sagte, dass würde ich mich oftmals selbst fragen (ist wirklich so). Nach Hobbies wurde gefragt und nach dem Freundeskreis oder Vereinstätigkeiten. Und diese ätzende Müdigkeit habe ich auch erwähnt (und die hasse ich heute noch). Ob das alles jetzt für Sie nützlich ist, kann ich nicht beurteilen. Dass es ein Vorteil war, bereits lange VOR dieser Untersuchung einen Neurologen/Psychologen aufgesucht zu haben, habe ich erst viel später erfahren. Man hatte nämlich dann noch meinen Neurologen um eine Stellungnahme gebeten... und NICHT die Onkologin. Alles Gute für die Untersuchung!
Tschackaam 22.07.2009 | 08:23
Hallo Falko, Sie haben ja schon den einen oder anderen Beitrag hier geschrieben... Also "Argumentationshilfen von Usern hier im Forum? Das geht gar nicht!!! Sie beantworten die Fragen des GA ganz ehrlich und mit besten Gewissen. Wenn Sie krank sind, dann brauchen Sie auch keine "Tipps"! Mal abgesehen davon ist jeder "Fall" individuell zu betrachten. Einen Tipp kann ich Ihnen aber schon geben... Big Brother is watching you! (auch wenn Sie es nicht bemerken, also viel Glück und alles Gute) Tschacka
Hans-Werneram 22.07.2009 | 08:35
Und eine unbefristete Rente - wie Sie hier immer wieder sich erhoffen - werden Sie mit Sicherheit nicht bekommen. Dazu muss eine Krankheit und vor allem deren Auswirkungen auf das Erwerbsleben dauerhaft und ohne Chance auf eine Besserung bestehen. Außerdem wird eine unbefristete EM-Rente erst nach vielen Jahren der Befristung dann mal ausgesprochen. Eine unbefristete Rente ist die absolute Ausnahme - meistens wird immer zumindest erst mal für 3-4 Jahre oder länger ( bis zu 9 Jahren KANN die RV ja befristeten ) eine EM-Rente befristet bewilligt , bevor Sie dann in eine unbefristete umgewandelt wird. Ihre Krebserkrankung gilt - aktuell und bis auf weiteres ! - ja als ausgeheilt ( haben Sie ja auch selber geschrieben ) , da ja kein Rezidiv mehr aufgetreten ist. Insofern werden Sie wegen ihrer (ausgeheilten ) Krebserkrankung wohl gar keine EM-Rente mehr erhalten.... Darum wird mit Sicherheit jetzt auch der 2. Gutachter eingeschaltet um zu sehen inwieweit es und ob überhaupt noch neurologische oder psychische Auswirkungen bestehen. Das 1. Gutachten hat also offensichtlich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, das man ihre EM-Rente verlängern sollte. Seien Sie froh und dankbar, wenn Sie jetzt letzlich überhaupt noch mal eine Verlängerung ihrer EM-rente ( vielleicht wieder für 1 Jahr ? ) bekommen.
Berndam 22.07.2009 | 11:23
Hallo Falko, www. Erwerbslosenforum.de Gruß Bernd
Kennicham 22.07.2009 | 13:12
Sorry Hans-Werner, ganz offensichtlich haben Sie weder von einer Krebserkrankung noch von den Therapieauswirkungen eine Ahnung. Krebskranke gelten NIE alsgeheilt; sie bleiben bis ans Ende ihres Lebens krebskrank. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich niemals damit auseinander setzen müssen. Immerhin geben ich Ihnen dahingehend Recht, dass eine Rente auf unbestimmte Zeit bei falko wohl schwierig zu erreichen sein wird. Gesund ist er trotzdem nie mehr.
rentnerinam 22.07.2009 | 23:16
"Sie beantworten die Fragen des GA ganz ehrlich und mit besten Gewissen. Wenn Sie krank sind, dann brauchen Sie auch keine "Tipps"!" Tipp höchstens: Ich hatte mir die Einschränkungen und Beschwerden alle aufgeschrieben und kurz vorher nochmal durchgelesen, um nicht die Hälfte zu vergessen und mich hinterher darüber zu ärgern. Bem Gutachter nicht drakmatisieren - ich zumindest nehme jemanden, der das tut, nicht mehr allzu ernst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026