Die Überschrift sagt sicher schon wo ich hnausmöchte.
Ich bin Jahrgang 1953, Ende Juni 2017 habe ich 45 Jahre erfüllt (jetzt noch 28 knapp Monate).
Aus gesundheitlichen Gründen will ich aus der Firma raus, auch auf dringenden Rat meines Arztes, hinein in die 1. ArbeitslosigkeitI meines Lebens.
Nun habe ich gelesen, dass ALGI, wenn der Bezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegt, nicht zu den notwendigen Pflichtjahren zählt, klar aber doof in meinem Fall.
Es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist Folge einer Insolvenz oder der vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Leider nein.
Dann habe ich gelesen:
Wird in der Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs gleichzeitig eine versicherungspflichtige Beschäftigung (etwa ein Minijob) ausgeübt, so wird durch die Beschäftigung unter Umständen die Wartezeit für die abschlagfreie Rente ab 63 erfüllt. Die Aufnahme eines - angemeldeten - Minijobs steht dem Bezug von Arbeitslosengeld I nicht entgegen.
Allerdings dürfen Minijobber dann nicht mehr als 15 Stunden (gilt nicht für ALG1 Bezieher kurz vor der Rente, stimmt doch, oder?) in der Woche arbeiten und müssen auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten. Soll der Arbeitslosengeld-Anspruch bestehen bleiben, darf zudem der Nettobetrag nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 165 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.
Bitte geben Sie mir ein Beispiel.
Ich darf netto 165 dazuverdienen, was verdiene ich als Minijobber Brutto (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge)???
Danke für Ihre Hilfe und allen Forumteilnehmern, die dazu beitragen mir wichtige Klarheit zu schaffen.