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2 Jahre Auslandsentsendung

von Auslandsaufenthalt06.08.2008 | 08:59
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage bezieht sich darauf, welche Nachteile mir für meine zukünftige Rente entstehen, wenn ich für 2 Jahre ins Ausland im Rahmen einer Entsendung gehe. Ich weiß, dass es zwischen Deutschland und Kanada ein Sozialversicherungsabkommen gibt und ich quasi die Wahl habe, ob ich dem kanadischen System für diese zwei Jahre beitrete oder im deutschen bleibe. Mein Jahreseinkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist es richtig, dass ich für meine zukünftige Rente folgenden Betrag pro Jahr verliere, wenn ich die 2 Jahre nicht in Deutschland bezahle: 2 Jahre nicht einzahlen *(Bemessungsgrenze / durchschnittliches Einkommen in GER (derzeit ca. 30T€))* Rentenwert (derzeit ca. 26€) = ca. 60€ D.h. ich bekomme ca. 60€ weniger Rente pro Jahr (bis zu meinem Ableben) wenn ich diese zwei Jahre nicht einzahle. Ist dies so korrekt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Auslandsaufenthalt,

Ihre Berechnung ist grundsätzlich richtig. In der Summe würden die 2 Jahre fehlenden Beiträge nach derzeitigen Recht einen monatlichen Rentenverlust von etwas über 110 € ausmachen. Allerdings müssten Sie hierbei auch berücksichtigen, dass Sie auch entsprechende Anwartschaften in Kanada erwerben. Nähere Informationen hierzu können Sie übrigens bei der Verbindungsstelle für Kanada erhalten:

Deutsche Rentenversicherung Nord

Standort Hamburg

Verbindungsstelle für Großbritannien, Irland, Kanada und USA

Friedrich-Ebert-Damm 245

22159 Hamburg

Telefon 040 5300-0

Telefax 040 5300-2999

www.deutsche-rentenversicherung-nord.de

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, es handelt sich hier um einen monatlichen Betrag, da die Rentenberechnung auf einer monatlichen Zahlbetragsberechnung basiert. Berücksichtigt sind hierbei aber bereits 2 Jahre "Beitragsausfall" unter Berücksichtigung eines Entgelts oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

6 Antworten

no nameam 06.08.2008 | 09:17
Es ist zu unterscheiden, ob Sie bei einem kanadischen Arbeitgeber arbeiten oder von Ihrem deutschen Arbeitgeber befristet entsandt (!) werden und weiterhin von Ihrem deutschen Arbeitgeber Ihr Gehalt erhalten. So wie Sie den Fall schildern, scheint mir dies der Fall zu sein (dass Sie weiterhin beim deutschen AG beschäftigt sind). Trifft dies zu? Falls ja, fällt die Beschäftigung unter die Ausstrahlungsregelung, d. h. Sie sind ganz normal versicherungspflichtig.
Auslandsaufenthaltam 06.08.2008 | 09:28
Ich werde einen kanadischen Vertrag erhalten mit kanadischem Gehalt. Mein Vertrag wird in GER auf Eis gelegt. Nach zwei Jahren bin ich wieder in GER und es läuft weiter.
Auslandsaufenthaltam 06.08.2008 | 13:37
Super danke für die Info. die 110€ sind wirklich eine monatliche Reduzierung? Ich dachte es wäre der jährliche Betrag. vg Auslandsaufenthalt
Schwarzwälderam 06.08.2008 | 14:32
Na hoffentlich liest das der Gesetzgeber nicht. Bei dieser angenommenen jährlichen Rentensteigerung von 56 Euro bräuchte man ja 214 Beitragsjahre für 1000 Euro Monatsrente ... ;o)
Rosannaam 06.08.2008 | 14:02
Dieser Betrag ist MONATLICH! Berechnung: Beitr.Bem.Grenze 2008 = 63.600,- € vorläufiges Durchschnittsentgelt 2008 = 30.084,- € ergibt insgesamt pro Jahr 2,11 Entgeltpunkte x aktuellem Rentenwert (= mtl.!) 26,56 € = 56,04 € mtl. für 1 Jahr, 112,08 € mtl. für 2 Jahre entgangener Beitragsleistung in die Deutsche RV. MfG Rosanna.
Auslandsaufenthaltam 06.08.2008 | 14:01
Super danke.
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