Für Ihre zwei Jahre bei der Bundeswehr wurden Sie nach den gesetzlichen Vorschriften in der Rentenversicherung nachversichert, da Sie damals ohne Anspruch auf Versorgung aus der Bundeswehr ausgeschieden sind und keine Aufschubgründe vorlagen. Bei den nachversicherten Beiträgen handelt es sich um rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge. Eine Änderung oder Löschung dieser Beiträge aus Ihrem Versicherungskonto ist nicht möglich.
Inwieweit sich die Zeit der Bundeswehr auf Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten auswirkt, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Pensionsfestsetzungsbehörde.