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2 Jahre Bundeswehr und dann nicht gleich Beamter

von Thomas03.12.2009 | 14:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich vor meiner Zeit als Beamter 62 Mon. in die Rentenversicherung einbezahlt und hierfür auch einen Rentenbescheid erhalten. In der Zeit war ich 2 Jahre (SAZ2) bei der Bundeswehr. Die Beiträge für die 24 Monate wurden nachbezahlt. Zwischen der Bundeswehrzeit und der heutigen Tätigkeit als Beamter habe ich als Angestellter gearbeitet. Meine Frage: Kann ich beeinflussen, dass die 2 Jahre Bundeswehr zu meinen Dienstjahren als Beamter gezählt werden. Ich habe dann zwar keine 60 Monate zusammen, aber ich gehe davon aus, dass das Geld sowieso von meiner späteren Pension abgezogen wird.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Ihre zwei Jahre bei der Bundeswehr wurden Sie nach den gesetzlichen Vorschriften in der Rentenversicherung nachversichert, da Sie damals ohne Anspruch auf Versorgung aus der Bundeswehr ausgeschieden sind und keine Aufschubgründe vorlagen. Bei den nachversicherten Beiträgen handelt es sich um rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge. Eine Änderung oder Löschung dieser Beiträge aus Ihrem Versicherungskonto ist nicht möglich.

Inwieweit sich die Zeit der Bundeswehr auf Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten auswirkt, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Pensionsfestsetzungsbehörde.

2 Antworten

Ahaam 03.12.2009 | 15:07
Klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem aktuell zuständigen Versorger! (vmtl. nein, wenn bereits ordnungsgemäß nachversichert!)
dgam 03.12.2009 | 15:41
Nach gegenwärtigem Rechtsstand ist die Berücksichtigung Ihrer Wehrdienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit unproblematisch gesichert (§§ 8, 9 Beamtenversorgungsgesetz). Die erfolgte Nachversicherung der Zeit hat darauf keinen Einfluss. Sollten Sie neben der Pension irgendwann auch eine Rente aus der gesetzlichen RV erhalten, würde diese unter Beachtung von bestimmten Höchstgrenzen zum teilweisen Ruhen der Pension führen (wie Sie schon richtig vermutet haben). Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Gesetzgeber für die Beamtenversorgung irgendwann was anderes einfallen lässt...
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