Ich bin im März 1962 geboren und in meiner aktuellen Rentenauskunft 10/21 steht:
Regelaltersrente: ab 1.12.2028
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
ab 1.12.2026
Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit 510 Monaten ist noch nicht erfüllt, es fehlen noch 30 Monate. Wäre ca. April/Mai 2024
Weiterhin steht in der Auskunft:
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen nicht mit : Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
Jetzt meine Frage, in meiner Firma stehen in den nächsten Jahren Umstrukturierungen an, wenn ich dann ca. 63 Jahre (2025) alt bin, aber noch nicht in Rente mit Abzügen gehen will ( immer
wenig verdient) sondern noch 2 Jahre ALG 1 beziehen möchte, dies mit einem Minijob mit freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen verbinde, dann hat das ja laut oben geschrieben keinen
Sinn,
obwohl ich bereits 2024 meine 45 Jahre Wartezeit erreicht habe?
Ich dachte immer wenn ich die 45 Jahre Wartezeit erreicht habe, kann man die letzten zwei Jahre vor der Rente für besonders langjährig Versicherte arbeitslos sein (auch 2 Jahre) oder ist damit gemeint das ich vor 2024 nicht arbeitslos sein darf und dies mit einem Minijob ergänze.
Mit bestem Dank für die Antworten,
Kathi