Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

2 Monate Lücke - Beiträge nachzahlen

von Hochhäuserin23.11.2019 | 11:22
445 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 56 und Arbeitnehmerin. Durch einen komplizierten Ortswechsel ist mir für April und Mai 2018 eine DRV-Beitragslücke entstanden. Aktuell bin ich finanziell in der Lage, diese Lücke mit den Höchstbeträgen schließen zu können. Auf der Seite der DRV fand ich zwar die Info, dass ältere Arbeitnehmer nicht der Zeitbegrenzung bis 31.03. des Folgejahres unterliegen. Ich fand aber kein passendes Formular, in welchem man den konkret begrenzten (von - bis) Zeitraum eintragen kann. Ich sah nur ein Formular, in welchem man ein Datum mit „Zahlung ab...“ eintragen konnte. Gibt es die Möglichkeit, jetzt und vor allem in diesem Jahr noch, diese Beiträge durch Selbsteinzahlung schließen zu können? Wenn ja, ein Link zum Formular wäre sehr freundlich. Vielen Dank sagt die Hochäuserin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hochhäuserin,

freiwillige Beiträge können im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine

Pflichtbeiträge entrichtet werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. März des Folgejahres ist eine freiwillige Beitragszahlung auch für das Vorjahr möglich. Eine Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer gibt es nicht.

Freiwillige Beiträge für April und Mai 2018 können deshalb leider nicht mehr entrichtet werden.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

der Zug ist abgefahrenam 23.11.2019 | 12:27
Auf der Seite der DRV fand ich zwar die Info, dass ältere Arbeitnehmer nicht der Zeitbegrenzung bis 31.03. des Folgejahres unterliegen. Ich fand aber kein passendes Formular, in welchem man den konkret begrenzten (von - bis) Zeitraum eintragen kann. ---/---/---/---/--- Eine super "Info der DRV". Ich fürchte allerdings , dass nur Sie alleine im Besitz dieser "Info" sind. Anders ausgedrückt: Sie haben da etwas missverstanden. Der Zug für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2018 ist sowohl für Jung als auch für Alt leider abgefahren.
Kaiseram 23.11.2019 | 17:13
Dann teile doch bitte mit, wo genau Du diese Information gelesen hast. Das wäre eine neue, bisher unbekannte Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung.
W°lfgangam 23.11.2019 | 20:59
Hallo Hochäuserin, Sie nehmen den Vordruck V0060: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… und bei Ziff. 4.1 tragen Sie handschriftlich eine Begrenzung auf den tatsächlichen Zeitraum ein ...da ist noch Platz in der Zeile :-) Ob Sie rechtzeitig bis Jahresende noch einen 'Zulassungsbescheid' der DRV zur freiwilligen Beitragszahlung erhalten, ist fraglich. Wenn es Ihnen lediglich um die 'steuerrechtliche' Verwertbarkeit der Beitragszahlungszahlung noch im diesem Jahr geht/brauche einen Beleg fürs Finanzamt – dann machen Sie einfach eine 'Blindzahlung' Ende Dez. an die DRV/Ihr Rentenkonto. Tragen Sie im Überweisungsfeld/Grund einfach ein: Freiwillige Rentenbeiträge zur DRV XYZ zur VersicherungsNR aa bbbbbb c dd für den Zeitraum x-y ...und schon haben Sie einen Beleg fürs Finanzamt. Ob die Zahlung dann so zulässig war, werden Sie dann von Ihrer DRV erfahren, nachdem Ihr Antrag V0060 ausgewertet und mit Bescheid dazu bewilligt/abgelehnt worden ist. Gruß w.
Kaiseram 23.11.2019 | 21:34
Geht leider nicht mehr
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026