Hallo Hochhäuserin,
freiwillige Beiträge können im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine
Pflichtbeiträge entrichtet werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. März des Folgejahres ist eine freiwillige Beitragszahlung auch für das Vorjahr möglich. Eine Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer gibt es nicht.
Freiwillige Beiträge für April und Mai 2018 können deshalb leider nicht mehr entrichtet werden.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung