2 Monate Lücke - Beiträge nachzahlen

von
Hochhäuserin

Hallo,

ich bin 56 und Arbeitnehmerin.
Durch einen komplizierten Ortswechsel ist mir für April und Mai 2018 eine DRV-Beitragslücke entstanden.

Aktuell bin ich finanziell in der Lage, diese Lücke mit den Höchstbeträgen schließen zu können.

Auf der Seite der DRV fand ich zwar die Info, dass ältere Arbeitnehmer nicht der Zeitbegrenzung bis 31.03. des Folgejahres unterliegen. Ich fand aber kein passendes Formular, in welchem man den konkret begrenzten (von - bis) Zeitraum eintragen kann. Ich sah nur ein Formular, in welchem man ein Datum mit „Zahlung ab...“ eintragen konnte.

Gibt es die Möglichkeit, jetzt und vor allem in diesem Jahr noch, diese Beiträge durch Selbsteinzahlung schließen zu können?

Wenn ja, ein Link zum Formular wäre sehr freundlich.

Vielen Dank sagt die Hochäuserin

von
der Zug ist abgefahren

[quote=334949]Hallo,

Auf der Seite der DRV fand ich zwar die Info, dass ältere Arbeitnehmer nicht der Zeitbegrenzung bis 31.03. des Folgejahres unterliegen. Ich fand aber kein passendes Formular, in welchem man den konkret begrenzten (von - bis) Zeitraum eintragen kann.

---/---/---/---/---

Eine super "Info der DRV". Ich fürchte allerdings , dass nur Sie alleine im Besitz dieser "Info" sind.

Anders ausgedrückt: Sie haben da etwas missverstanden. Der Zug für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2018 ist sowohl für Jung als auch für Alt leider abgefahren.

von
Kaiser

Zitiert von: Hochhäuserin
Hallo,

Auf der Seite der DRV fand ich zwar die Info, dass ältere Arbeitnehmer nicht der Zeitbegrenzung bis 31.03. des Folgejahres unterliegen.

Vielen Dank sagt die Hochäuserin

Dann teile doch bitte mit, wo genau Du diese Information gelesen hast.
Das wäre eine neue, bisher unbekannte Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung.

von
W°lfgang

Zitiert von: Hochhäuserin
Gibt es die Möglichkeit, jetzt und vor allem in diesem Jahr noch, diese Beiträge durch Selbsteinzahlung schließen zu können?

Wenn ja, ein Link zum Formular wäre sehr freundlich.

Vielen Dank sagt die Hochäuserin

Hallo Hochäuserin,

Sie nehmen den Vordruck V0060:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html

und bei Ziff. 4.1 tragen Sie handschriftlich eine Begrenzung auf den tatsächlichen Zeitraum ein ...da ist noch Platz in der Zeile :-)

Ob Sie rechtzeitig bis Jahresende noch einen 'Zulassungsbescheid' der DRV zur freiwilligen Beitragszahlung erhalten, ist fraglich. Wenn es Ihnen lediglich um die 'steuerrechtliche' Verwertbarkeit der Beitragszahlungszahlung noch im diesem Jahr geht/brauche einen Beleg fürs Finanzamt – dann machen Sie einfach eine 'Blindzahlung' Ende Dez. an die DRV/Ihr Rentenkonto. Tragen Sie im Überweisungsfeld/Grund einfach ein: Freiwillige Rentenbeiträge zur DRV XYZ zur VersicherungsNR aa bbbbbb c dd für den Zeitraum x-y ...und schon haben Sie einen Beleg fürs Finanzamt.

Ob die Zahlung dann so zulässig war, werden Sie dann von Ihrer DRV erfahren, nachdem Ihr Antrag V0060 ausgewertet und mit Bescheid dazu bewilligt/abgelehnt worden ist.

Gruß
w.

von
Kaiser

Geht leider nicht mehr

Experten-Antwort

Hallo Hochhäuserin,

freiwillige Beiträge können im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine
Pflichtbeiträge entrichtet werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. März des Folgejahres ist eine freiwillige Beitragszahlung auch für das Vorjahr möglich. Eine Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer gibt es nicht.
Freiwillige Beiträge für April und Mai 2018 können deshalb leider nicht mehr entrichtet werden.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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