Meine Frau war aufgrund einer Brustkrebserkrankung im Juni 2021 zur onkologischen Reha, die Primärbehandlung wurde in 02/2020 beendet. Nach der Regel der 2 Jahres Frist müsste sie die 2. Reha spätestens 3 Monate vor dessen Ablauf beantragen, also spätestens im November 2021. Geht das so, obwohl der zeitliche Abstand zwischen der 1. Reha und der 2. Reha dann nicht sehr groß ist? Oder gibt es eine Regel, wonach ein zeitlicher Mindestabstand zwischen 1. und 2. Reha eingehalten werden muss? Dies würde aber dann bedeuten, dass für die 2. Reha ggf. die 2 Jahres Frist nicht eingehalten wird.
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Innerhalb der ersten zwei Jahre (2-Jahres-Frist) kann Ihre Frau nach 12 und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation erhalten, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen (= stationäre Nachsorge) gilt immer das Ende der Primärbehandlung. In der Regel empfiehlt sich eine erneute Reha-Beantragung drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach. Ist eine weitere Krebsoperation oder Strahlentherapie erforderlich, weil sich Metastasen gebildet haben, beginnt bei medizinischer Notwendigkeit eine neue 2-Jahres-Frist.