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2. rentenantrag ?

von Paul17.05.2008 | 18:20
1575 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, ging ich zur Auskunftstelle der Rentenversicherung, um meinen Widerspruch aufnehmen zu lassen. Das machte der Herr auch sehr nett und riet mir ich solle vorsorglich gleich wieder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wozu soll ich denn noch mal die vielen Seiten ausfüllen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Normalerweise genügt es zum jetzigen Zeitpunkt Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen. Voraussetzung ist allerdings, daß dies innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat geschehen ist. Sofern die Frist bereits abgelaufen ist müßte ein ganz neuer Rentenantrag gestellt werden.

12 Antworten

Realistam 17.05.2008 | 18:30
Warum haben Sie diese Frage nicht gleich diesem netten Herrn von der Auskunfts- u. Beratungsstelle gestellt? Normalerweise macht ein neuer Rentenantrag keinen Sinn. Warum sollte darüber wohl anders entschieden werden, als über den Erstantrag?
Frank Morrisam 17.05.2008 | 19:25
Da haben Sie - leider - jemanden von der RV erwischt, der unheimlich viel Ahnung von der Materie hat..... Vielleicht sind Sie aber auch nur an den Hausmeister geraten und nicht an einen Berater ??? Sachen gibt`s......
Kunstbanauseam 17.05.2008 | 19:32
Es könnte im Einzelfall schon sinnvoll sein anstelle des Widerspruchs einen neuen Antrag zu stellen. Vielleicht ist Ihr Antrag abgelehnt worden weil Sie in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen hatten. In so einem Fall kann es sein dass der Antrag erst gar nicht einem Arzt vorgelegt wurde sondern von der Sachbearbeitung der Ablehnungsbescheid wegen nicht erfüllter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen erstellt wurde. In so einem Fall kann es besser sein einen Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dann erfüllt sind. Am besten Sie wenden sich noch einmal an diesen Berater bei der DRV und fragen nochmals nach. Ohne genaue Kenntnisse über Ihren Fall lässt sich hier im Forum letzten Endes keine genaue Aussage treffen.
KSCam 17.05.2008 | 19:31
oder es wurde zu einem neuen Antrag geraten, weil Sie die Widerspruchsfrist verpennt haben. Aber ohne Detailkenntnisse läßt sich ansonsten wenig sagen.
Frank Morrisam 17.05.2008 | 19:33
Naja, ich denke es ist eher die fehlende Fachkenntnis dieser Berater der rentenversicherung. Hatte selber mal so jemanden - einen sogenannten Versichertenvertreter der RV - im Hause bei mir. Der wusste nichts, aber auch gar nichts und konnte fast keine einzige meiner Fragen beantworten...das ist wirklich uunglaublich , was für vermeintliche " Experten " hier auf die Versicherten losgelassen werden! Meinem Onkel hat so ein Versichertenberater mal eine fatale Falschauskunft bezüglich der NICHT-Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug gegeben. Die Folge daraus war, das die RV seinen vorzeitigen Rentenantrag ablehnte , mit der Begründung, er hätte sich - auch ohne Leistungsbezug ( also ohne ALG II ) - immer schön weiter beim AA melden müssen, was er natürlich aufgrund der Falschauskunft der Versichertenvertreters der RV nicht gemacht hatte. Erst die Androhung einer Klage gegen diesen RV Berater der Rentenversicherung - wegen Falschberatung - , hat dann die RV zum Einlenken gebracht und ihm zur Rente mit 60 verholfen. Darum bitte immer mit Zeugen zu so einem Gespräch gehen. Nie alleine ++
Hipam 18.05.2008 | 01:52
Das wahr wohl irgendein Versichertenvertreter von irgendwoher. Dass die DRV Hausbesuche macht bezweifel ich jetzt einfach mal.
Frank Morrisam 18.05.2008 | 07:47
Nein , war kein xbeliebiger Vertreter von irgendwoher , sondern um : Zitat : Die zahlreichen, ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie Versichertenälteste beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Sie kümmern sich auch nach Feierabend um Ihre Anliegen, nehmen Ihre Anträge auf und lassen für Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihren gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Sie sind die Helfer in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Sie sind selbst Mitglieder der Rentenversicherung, kennen die Probleme der Versicherten ganz genau und werden für die Beantwortung aller Fragen von uns regelmäßig geschult." ---- Der Herr arbeitet bei einer grossen Krankenkasse im Vorstand und ist als Versichertenvertreter gewählt worden. Hausbesuch deshalb, weil weil er ein Nachbar von mir ist und nur 200 Meter entfernt wohnt....
kasandraam 18.05.2008 | 09:31
Was Sie da schildern ist bei einem ehrenamtlichen Versichertenberatern durchaus möglich. Diese Leute haben keine rentenrechtliche Ausbildung, sondern werden eigentlich nur darauf geschult, Anträge entgegenzunehmen. Paul allerdings war in einer Auskunftsstelle der DRV. Dort gibt es keine ehrenamtlichen Mitarbeiter, sondern nur Leute, die eine mindestens 3jährige Ausbildung hinter sich haben. Der Wunsch nach genaueren Angaben (Datum Ablehnungsbescheid, Begründung) hat hier schon seine Berechtigung.
Frank Morrisam 18.05.2008 | 10:10
Das kann ja nun wohl nicht sein ! Auf der Webseite der DRV höchstselbst steht : ZITAT : " Die zahlreichen, ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie Versichertenälteste beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Rentenversicherung " Also : BEANTWORTEN Ihnen ALLE Fragen zur Rentenversicherung " Nur zum Anträge " annehmen " und weiterleiten , sind die ja - eigentlich - nicht nur da.... Finde es schon mehr als beschämend und ganz traurig, das in meinem Fall ! , ein VORSTANDSMITGLIED der grössten Krankenkasse Deutschlands, einfachste Fragen nicht beantworten konnte..und das als offizieller ehrenamtlicher Versichertenvertreter..... Also nur um den Antrag anzunehmen, braucht man doch solche " Versichertenvertreter " nicht. Da schicke ich den Antrag an die Rentenversicherung besser selber per Post ab, denn ich bin mir nicht so sicher, ob solche Leute, meinen Antrag überhaupt zeitnah weiterleiten oder ob er nicht irgendwo " verschlürt " wird.
Wolfgangam 18.05.2008 | 20:47
> Also nur um den Antrag anzunehmen, braucht man doch solche " Versichertenvertreter " nicht. STIMMT. Versichertenberater/Versichertenälteste sind 'politische' Ämter ...aber Fachwissen, dass sich permanent ändert, will gelernt und geschult sein :-) Besser gleich die Profis fragen ... Gruß w.
Frank Morrisam 19.05.2008 | 07:00
Absolut korrekt ! Genau das war dann auch mein Gedanke, das diese Versichtertenvertreter aus rein politischen Gesichtspunkten ausgesucht und in diese " Ämter " berufen werden, obwohl - teilweise - jegliche Fachkenntnisse fehlen. Dann ist es schon sehr bedenklich, wenn solche Leute seitens der Rentenversicherung offiziell als " Experten " die ALLE Fragen zur Rentenversicherung beantworten können, auf die Versicherten losgelassen werden.
Frank Morrisam 19.05.2008 | 15:03
Wer die Widerspruchsfrist " verpennt " bei so etwas elementar wichtigem , dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen....
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