Hallo Rente2011,
auf Ihre erste Frage kann ich mit einem klaren "ja" antworten - es ist während des Bezugs einer EM-Rente jederzeit möglich, in eine Altersrente zu wechseln, wenn denn die Voraussetzungen für diese Altersrente vorliegen. Ob das von der Rentenhöhe her günstiger ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an (es kann jedenfalls nicht weniger werden). Im Normalfall bleiben einmal festgestellte Abschläge aber auch in der Altersrente gleich.
Bei ihrer zweiten Frage bin ich nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstehe. Also: Eine EM-Rente wird beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Die Abschläge bleiben dabei gleich. Änderungen in der Höhe ergeben sich allenfalls, wenn Sie während des EM-Rentenbezugs gearbeitet haben.
Das hat allerdings mit dem von Ihnen genannten Stichtag 16.11.1950 nichts zu tun. Ein Vorteil könnte sich bei diesem Geburtsdatum ergeben, wenn Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren - dann fallen nämlich bei Rentenbezug ab 60 keine Abschläge an und die Altersrente wäre in der Tat günstiger. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt genauer in der Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. (Ich hatte Sie allerdings so verstanden, das die Schwerbehinderung noch gar nicht festgestellt ist?)