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Experten-Antwort

2 Rentenarten möglich ,, aber - ?

von Rente201117.03.2011 | 20:30
1787 Ansichten
6 Antworten

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Alter 60J - es läuft ein Antrag auf EMR - . Es wäre denkbar, das in ca. 2 Monaten auch eine Rente wegen Schwerbehinderung möglich wäre. Frage ;. sollte die volle EMR zwischenzeitlich d.h. vor Ablauf dieser 2 Monate genehmigt bzw. festgestellt werden, sich aber im Nachhinein heraustellen sollte, das ein Verrentung wegen Schwerbehinderung günstiger, kann die EMR abgewählt werden.

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rente 2011,

Sie müssen die EM-Rente nicht "abwählen", sondern können zunächst (sicher auch rückwirkend) EM-Rente beziehen und dann - wenn die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erfüllt sein sollten - die Umwandlung in die Altersrente beantragen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sobald die Schwerbehinderung festgestellt ist, mal einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle zu machen. Dort kann ganz individuell geschaut werden, welcher Antrag dann Sinn macht oder auch nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rente 2011,

Sie müssen die EM-Rente nicht "abwählen", sondern können zunächst (sicher auch rückwirkend) EM-Rente beziehen und dann - wenn die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erfüllt sein sollten - die Umwandlung in die Altersrente beantragen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sobald die Schwerbehinderung festgestellt ist, mal einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle zu machen. Dort kann ganz individuell geschaut werden, welcher Antrag dann Sinn macht oder auch nicht.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rente2011,

auf Ihre erste Frage kann ich mit einem klaren "ja" antworten - es ist während des Bezugs einer EM-Rente jederzeit möglich, in eine Altersrente zu wechseln, wenn denn die Voraussetzungen für diese Altersrente vorliegen. Ob das von der Rentenhöhe her günstiger ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an (es kann jedenfalls nicht weniger werden). Im Normalfall bleiben einmal festgestellte Abschläge aber auch in der Altersrente gleich.

Bei ihrer zweiten Frage bin ich nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstehe. Also: Eine EM-Rente wird beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Die Abschläge bleiben dabei gleich. Änderungen in der Höhe ergeben sich allenfalls, wenn Sie während des EM-Rentenbezugs gearbeitet haben.

Das hat allerdings mit dem von Ihnen genannten Stichtag 16.11.1950 nichts zu tun. Ein Vorteil könnte sich bei diesem Geburtsdatum ergeben, wenn Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren - dann fallen nämlich bei Rentenbezug ab 60 keine Abschläge an und die Altersrente wäre in der Tat günstiger. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt genauer in der Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. (Ich hatte Sie allerdings so verstanden, das die Schwerbehinderung noch gar nicht festgestellt ist?)

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3 Antworten

-_-am 17.03.2011 | 23:24
Zitat von Rente2011 anzeigenausblenden
:P Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte erfüllt sind, können Sie diese als Folgerente selbstverständlich beantragen. Lassen Sie sich dazu ggf. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten. Dort kann auch der Antrag ggf. entgegengenommen werden.
Rente2011am 18.03.2011 | 10:39
eine bestehende volle EMR jederzeit in eine Rente X umgewandelt werden kann ?. Beispiel - EMR ab sagen wir ab 05/11 sodann Eintritt der Schwerbehinderung in 06/11 - sollte die Rente wegen Schwerbehinderung sodann für den Bezug günstiger sein ?. Und noch eine Frage bitte ;. vor dem 16.11.1950 geboren - wird hier eine Rente X vor dem 65 Lebensjahr automatisch in die sodann Regelaltersrente umgewandelt - und würden die Abschläge die ja ja vor dem 65 Lebensjahr für eine Rente X anfallen bestehen bleiben ? Danke
Rente2011am 18.03.2011 | 13:47
Danke. Diese meine Fragestellungen beziehen sich im wesentlichen mit aus der Unsicherheit - wann der sog. Leistungsfall eingetreten. Hierüber kann ja nur spekuliert werden bzw. liegt im Ermessen der DRV. Es macht schon einen Unterschied wann der Leistungsfall - EMR - eingetreten ob nun vor oder nach dem 60 Lebensjahr.
Deutsche Rentenversicherung
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