2 Rentenbescheide bekommen, und nun?

von
ularfa

Nach langer Krankheit, usw. hatte ich im Februar diesen Jahres einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Nach Gutachtertermin usw. kam dann Anfang Juli der Rentenbescheid. Volle EM-Rente mit Befristung. Und jetzt kurz zu den Fakten die mir Probleme machen und ich nicht mehr weiter weiss. 

Laut dem 1. Rentenbescheid gilt die Rente ab dem 01.02. und wird mir ab dem 01.08. monatlich ausgezahlt. Die Rente (Nachzahlung) für die Zeit vom 01.02. bis 31.07. wird vorerst nicht ausgezahlt. 
Somit also Rentenzahlung ab dem 01.08. und erste Zahlung dann Ende August.

Arbeitsagentur hat Mitte Juli die Zahlung eingestellt, somit gab es nur für den halben Juli Arbeitslosengeld. 

Jetzt kam ein 2. Rentenbescheid, identisch zum ersten. Der einzige Unterschied ist, dass jetzt in der Zahlenaufstellung die Pflegeversicherung hinzugekommen ist, war beim 1. Bescheid nicht drin. 
Nur steht jetzt plötzlich drin das die Rente ab dem 01.09. gezahlt wird und nicht mehr 01.08. 
Dementsprechend ist die Nachzahlungssumme (jetzt dann 01.02. bis 31.08.) die jetzt wieder einbehalten wird auch höher. 

Was bedeutet das jetzt für mich mit den 2 Rentenbescheiden??? Bekomme ich jetzt erst ab dem 01.09. meine Rente (also Ende September ausbezahlt) und bis dahin habe ich kein Geld? Bekomme ich jetzt für den August überhaupt kein Geld?

Ich blick nicht durch..... 

Hat hier jemand Erfahrung damit was das bedeutet und was ich tun muss? Oder was das alles bedeutet?

von
Fortitude one

Zitiert von: ularfa
Nach langer Krankheit, usw. hatte ich im Februar diesen Jahres einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Nach Gutachtertermin usw. kam dann Anfang Juli der Rentenbescheid. Volle EM-Rente mit Befristung. Und jetzt kurz zu den Fakten die mir Probleme machen und ich nicht mehr weiter weiss. 

Laut dem 1. Rentenbescheid gilt die Rente ab dem 01.02. und wird mir ab dem 01.08. monatlich ausgezahlt. Die Rente (Nachzahlung) für die Zeit vom 01.02. bis 31.07. wird vorerst nicht ausgezahlt. 
Somit also Rentenzahlung ab dem 01.08. und erste Zahlung dann Ende August.

Arbeitsagentur hat Mitte Juli die Zahlung eingestellt, somit gab es nur für den halben Juli Arbeitslosengeld. 

Jetzt kam ein 2. Rentenbescheid, identisch zum ersten. Der einzige Unterschied ist, dass jetzt in der Zahlenaufstellung die Pflegeversicherung hinzugekommen ist, war beim 1. Bescheid nicht drin. 
Nur steht jetzt plötzlich drin das die Rente ab dem 01.09. gezahlt wird und nicht mehr 01.08. 
Dementsprechend ist die Nachzahlungssumme (jetzt dann 01.02. bis 31.08.) die jetzt wieder einbehalten wird auch höher. 

Was bedeutet das jetzt für mich mit den 2 Rentenbescheiden??? Bekomme ich jetzt erst ab dem 01.09. meine Rente (also Ende September ausbezahlt) und bis dahin habe ich kein Geld? Bekomme ich jetzt für den August überhaupt kein Geld?

Ich blick nicht durch..... 

Hat hier jemand Erfahrung damit was das bedeutet und was ich tun muss? Oder was das alles bedeutet?

Hallo ulafa,

mit Erfahrung hat das wenig zu tun. Warum Sie plötzlich zwei Rentenbescheide bekommen haben, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. Tut mir leid. Auf dem Rentenbescheid steht eine Telefonnummer und der Name des Sachbearbeiter. Rufen Sie diese am Montag an und klären die Angelegenheit.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
Karl-heinz

Hallo Ularfa,
zum 2. Bescheid kann ich auch nichts sagen weil es schwierig ist etwas zu beurteilen was man nicht selbst gesehen oder gelesen hat.
Zur Rentenzahlung kann ich dir allerdings sagen das es so ist bei einer befr.EM Rente gibt es keine Nachzahlung wenn man zb.ALG1 bezogen hat.
Durch die Neuregelung in 2017 bezgl. §101a wird die Rente Taggenau nach Einstellung des ALG1 gezahlt.
Das bedeutet das ihre Rente nicht August oder September gezahlt wird sondern ab 16.07.2018 nahtlos im Anschluss.
Lesen Sie mal ihren Rentenbescheid in Ruhe durch weil es dort auch so drin steht ( Endet ALG1 oder Krankengeld vor der 6 Monatsfrist wird die Rente im Anschluss taggenau)früher gezahlt.
Bei mir war es vor 4 Monaten genauso abgelaufen.
mfg
Karl-Heinz

Experten-Antwort

Hallo ularfa,

scheinbar war in Ihrem Fall eine Neuberechnung der Rente notwendig, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht ordnungsgemäß einbehalten wurden. Der 2. Rentenbescheid sollte insoweit den 1. Rentenbescheid ersetzen. Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen dem 1. und dem 2. Rentenbescheid kam es dann offenbar dazu, dass sich der Monat der laufenden Zahlung (technisch bzw. terminlich bedingte erstmalige laufende Überweisung der Rente) verschoben hat und sich der Zeitraum der (einbehaltenen) Nachzahlung verlängert hat.

Nunmehr muss die zuständige Agentur für Arbeit Ihren Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung geltend machen. Dieser Erstattungsanspruch umfasst allerdings nur den Zeitraum, für den die AfA auch tatsächlich Leistungen erbracht hat. Die Rentenbeträge für die Zeiträume nach Einstellung des Arbeitslosengeldes sollten Ihnen somit nach Abrechnung der Nachzahlung ausgezahlt werden.

Für genauere Informationen und abschließende Klärung Ihrer Frage/Ihres Problems sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

von
ularfa

Zitiert von: Experte/in
Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen dem 1. und dem 2. Rentenbescheid kam es dann offenbar dazu, dass sich der Monat der laufenden Zahlung (technisch bzw. terminlich bedingte erstmalige laufende Überweisung der Rente) verschoben hat und sich der Zeitraum der (einbehaltenen) Nachzahlung verlängert hat.

Genau das ist das Problem, bzw. unterm Strich die Lösung. Blöd ist es halt wenn durch diese Prozesse einen Monat 0,0 Euro auf dem Konto landen. Laufende monatliche Verpflichtungen lassen sich davon nicht beeindrucken :-( Es wurde aber (hoffentlich) eine Lösung gefunden, zumindest war das die tel. Zusage. Vielen Dank für die Antwort hier!

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