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2 Riester-Verträge und Hartz-IV

von Christian Sebald19.07.2017 | 17:41
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Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe seit 2010 einen Riester-Banksparplan, in den ich jährlich immer genau 4 % meines Vorjahreseinkommens einzahlen möchte - auch in Zukunft. Ich würde nun gerne zusätzlich einen Riester-Fondssparplan eröffnen und in diesen jährlich so viel einzahlen, dass die Summe der Einzahlungen, die in beide Verträge fließen, zusammengenommen genau 2100 Euro pro Jahr inkl. Grundzulage ergibt. Die jährliche Grundzulage soll aber auch zukünftig ausschließlich in voller Höhe nur in den Banksparplan fließen. Den Fondssparplan möchte ich nicht eröffnen, um über den Sonderausgabenabzug steuerliche Vorteile zu erlangen, denn mein Einkommen ist relativ gering und ein Sonderausgabenabzug kommt somit nicht in Betracht. Angenommen, ich müsste in einigen Jahren Hartz IV beantragen: Wäre dann das Guthaben des Fondssparplanes hartz-IV sicher? Oder muss ein Teil der Grundzulage zwingend in den Fondssparplan fließen, damit das Guthaben des Fondssparplanes als "gefördertes Riester-Vermögen" gilt und somit nicht auf Hartz-IV angerechnet wird? Leider habe ich im Internet trotz intensiver Recherche keine befriedigende Antwort zu dieser Frage gefunden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße C. Sebald

5 Antworten

Riesteram 19.07.2017 | 19:15
Sind Sie diesbezüglich schon mal auf die Idee gekommen, Ihre Frage an den Dienstleister zu stellen, bei dem Sie Ihren Riestervertrag abgeschlossen haben oder den neuen abschließen wollen. Die kassieren schließlich Gebühren von Ihnen und sollten somit auch die entsprechenden Antworten geben können.
Christian Sebaldam 20.07.2017 | 06:07
@Riester: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ja, meine Frage habe ich bereits an die Anbieter der beiden Riester-Produkte gestellt. Leider habe ich widersprüchliche Antworten bekommen - einer der beiden Anbieter war der Meinung, dass das Guthaben des Fondssparplanes hartz-IV-sicher sei, der andere Anbieter war gegenteiliger Auffassung. Ich bin also so schlau wie vorher. Ich habe übrigens schon häufiger von Seiten der Riester-Anbieter falsche Antworten zu von mir gestellten Fragen erhalten. Mein Vertrauen in die Kompetenz der Anbieter hält sich deshalb in Grenzen. Gruß C. Sebald
vereniam 20.07.2017 | 08:37
Hallo Herr Sebald, Wichtig ist immer die Frage ob ihre Verträge von der BAFIN zertifiziert wurde. Ohne Zertifikat keine "Riester" Zulassung. Das mus Ihnen der Vermittler beantworten können oder es steht auch in den Vertragsunterlagen..
Christian Sebaldam 20.07.2017 | 09:31
@vereni: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ja, beide Verträge sind zertifiziert. Bezüglich der Hartz-IV-Sicherheit des Fondssparplan-Guthabens bin ich mir unsicher, weil ja - wie eingangs von mir geschildert - die Grundzulage nicht in den Fondssparplan fließen soll und aufgrund meines relativ geringen Einkommens auch kein Sonderausgabenabzug bei mir in Betracht kommt. Somit ist das Guthaben im Fondssparplan ja gewissermaßen "ungefördert".
Riesteram 20.07.2017 | 13:26
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