Hallo Hegel,
für die gesetzliche Rentenversicherung kann ich folgendes sagen:
Die Zeiten in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) spielen hier keine Rolle. Die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung dürfte Ihr Vater daher nicht erfüllt haben. Diese Rente kann aber auch frühestens ab 60 gezahlt werden.
Für Ihren Vater kommt in einem Alter von 56 Jahren da eher eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage. Hierfür benötigt er 5 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und es müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Wenn die "LVA-Versicherung" also zeitlich die letzte Versicherung war, könnte er diese Voraussetzungen erfüllt haben und sollte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die medizinischen Voraussetzungen müssen dann natürlich noch geprüft werden.
Zur LAK kann ich nur soviel sagen, dass dort auf die Wartezeit von 35 Jahren auch Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden (§ 17 bs. 1 ALG). Ob sich daraus allerdings ein Rentenanspruch bereits vor dem 65. Lebensjahr herleiten lässt, kann ich nicht sagen. Hierzu müssten Sie sich bitte bei der LAK beraten lassen.