Hallo Summerlady,
überschlagsmäßig könnte die Witwenrente folgendermaßen berechnet werden.
In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod beträgt die Witwenrente 1500 € ohne Einkommensanrechnung. Ausgehend von einer Heirat vor dem 1.1.2002 und davon, dass mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbe-1/4-Jahres vor Einkommensanrechnung 1500 € X 0,6 = 900 €.
Darauf ist die eigene Nettorente wie folgt anzurechnen. 1700 € - 718,08 € = 981,92 €. Vom übersteigenden Einkommen sind 40 % anzurechnen.
981,92 € X 0,4 = 392,77 €.
900 € - 392,77 € = 507,23 €.