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Experten-Antwort

2. Versuch Unterschied neue Rente mit 63 und Langjährig Versicherte

von Zeus080011.06.2014 | 14:23
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10 Antworten

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Guten Tag, ich habe bereits mehr als 45 Versicherungsjahre in Vollzeit und werde nun 60 Jahre alt. Nach der neuen Rente mit 63 hätte ich noch 6 Monaten Wartezeit ab dem 63. Lebensjahr. Worin liegt den nun die Begünstigung? Kann ich nun als langjährig Versicherter auch schon mit 60 Jahren in Rente gehen? Wenn ja welche Abzüge entstehen dann? 36 Monate * 0,3% = 10,8%? Kann ich diese durch eine Einmaleinzahlung ganz oder teilweise so kompensieren, dass kein oder nur ein geringerer Abzug dauerhaft erfolgt? Wie errechnet sich eine solche Einmalzahlung? Wann armotisiert sich die Einmalzahlung? DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zeus0800,

den Ausführungen von Schade vom 11.06.2014 14:45 h schliessen wir uns an.

Vor dem 63. Lebensjahr werden Sie nicht in Rente gehen können.

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9 Antworten

Schießl Konradam 11.06.2014 | 14:30
Eine Rente mit 60 mit Abzügen ist bei der normalen Altersrente-auch bei Nachzahlung-, leider nicht möglich. MfG.
senf-dazuam 11.06.2014 | 14:55
Wie schon gesagt, ist vor dem 63. Lebensjahr keine Altersrente möglich, auch nicht vorgezogen. Eine Einmalzahlung zur Minderung des Abschlags errechnet sich u.a. anhand der eigenen Entgeltpunktesumme und des Zugangsfaktors. Diese Investition amortisiert sich i.d.R. nach etwa 20 Jahren. Es ist dann quasi einen Wette auf ein wirklich langes Leben.
Schadeam 11.06.2014 | 14:45
Die Begünstigung liegt darin, dass die Abschläge bei gleichem Rentenbeginn geringer sind. Bsp Jahrgang 54: Der hat bislang mit 63 Jahren 9,6% Abschlag (und mit 63 + 4 noch 8,4%). Neu hat er - 45 Jahre vorausgesetzt - mit 63 + 4 keinen Abschlag mehr. Dieser Vorteil liegt doch klar auf der Hand!
Zeus0800am 11.06.2014 | 15:11
Danke für die Antworten: für mich als Laien ist hier leider nichts" klar" daher die Frage an Experten auf dem Gebiet. Wenn ich das jetzt also richtig verstanedn habe, 1. Rente mit 65 für besonders langjährig versicherte bei 45 Beitragsjahren- hierrüber keine Möglichkeit früher in Rente zu kommen 2. Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren- auch schon mit 60 aber unter abzug aller Zeiten bis zur REgelaltersrente , Jahrgang 54 dann wohl 65 Jahre und 6 Monate, also bei 5 Jahren und 6 Monaten dann 66 Monate * 0,3 = 19,8% Abzug 3. Neue Rente mit 63 @ Schade Herr Schade mit 63 und 6 Monaten ohne Abzug, wenn früher dann unter Abzug von der Regelalterszeit, frühestens mit 63 möglich hmmm.... schade
Schadeam 11.06.2014 | 15:57
Da gibts nur eines: eine persönliche Rentenberatung aufsuchen, ich fürchte mit den Antworten im Forum raffen Sie es nicht....schade
Jonnyam 11.06.2014 | 18:02
Vielleicht ist es doch zu verstehen. Beispiel: Geboren am 15.8.1954 (wird bald 60) Unterstellt: keine Schwerbehinderung, keine Altersteilzeitarbeit Erster möglicher Rentenbeginn für eine Altersrente für langjährig Versicherte = SEP 2017, also mit Alter 63 und 0 Monaten bei einem Abschlag von 9,6 % für 32 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten! Zweite Möglichkeit: Rentenbeginn JAN 2018, also mit 63 Jahren und 4 Monaten Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren abschlagsfrei! Der Vorteil liegt darin, das dies ohne das Rentenpaket nicht möglich gewesen wäre. Dann hätte es nämlich nur eine Altersrente für langjährig Versicherte ab JAN 2018 mit 8,4 % Abschlag gegeben! Ist das jetzt verständlich fragt Jonny
zeus0800am 12.06.2014 | 09:31
Lieber Jonny, Danke, ja das ist verständlich ;-) Es gibt also keinerlei reguläre Möglichkeit vor 63 + x Monate in "normale" Rente zu gehen, allenfalls über Erwerbsunfähigkeit etc. Danke an die sachlichen und freundlichen Forumsmitglieder Jonny und Schießl Johann. Freundliche Grüße
zeus0800am 12.06.2014 | 09:32
PS. DAnke auch an Senf dazu
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