Hallo John Doe,
das liegt (unter anderem) daran, dass in der Renteninfo vom 03.07.2017 Ihre Entgeltpunkte für das Jahr 2016 noch mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gerechnet wurden, während sie in der Renteninfo vom 29.11.2017 bereits mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 gerechnet wurden.
Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem Ihr beitragspflichtiges Entgelt durch das Durchschnittsentgelt (aller Versicherten) desselben Jahres geteilt wird. Das tatsächliche, endgültige Durchschnittsentgelt kann immer nur nach Ablauf des jeweiligen Jahres ermittelt. Die statistische Ermittlung ist aufwändig und ist daher regelmäßig erst am Ende des Folgejahres durchgeführt. Bei der Renteninfo am 29.11.2017 war das endgültige Durchschnittsentgelt (36.187,- Euro) bereits ermittelt und wurde bei der Berechnung verwendet. Bei der Renteninfo am 03.07.2017 war das endgültige Durchschnittsentgelt hingegen noch nicht bekannt. Hier wurde noch mit einem vorläufigen Durchschnittsentgelt (36.267,- Euro) gerechnet. Da das endgültige Durchschnittsentgelt niedriger ist als das vorläufige Durchschnittsentgelt, haben Sie bei der „endgültigen“ Berechnung am 29.11.2017 – bei gleichem eigenen Entgelt - ein paar Entgeltpunkte mehr erhalten.
Im Übrigen hat W*lfgang ja schon darauf hingewiesen, dass am 22.07.2017, also wenige Tage nach Ihrer ersten Renteninformation, eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, die sich auf die Gesamtleistungsbewertung auswirkt. Es kann sein, dass Sie auch von dieser Gesetzesänderung ein wenig profitiert haben. Das kann man aber mit Gewissheit nur sagen, wenn man Ihren ganzen Versicherungsverlauf vorliegen hat.
Das hat W*lfgang ganz richtig erklärt. Bei der Renteninfo vom 03.07.2017 wurde davon ausgegangen, dass am 03.07.2017 Erwerbsminderung eingetreten ist. Bei der Renteninfo vom 29.11.2017 wurde hingegen davon ausgegangen, dass am 29.11.2017 Erwerbsminderung eingetreten ist. Da Sie für die Zeit ab Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr eine Zurechnungszeit gutgeschrieben bekommen, haben Sie aufgrund des (unterstellten) späteren Eintritts von Erwerbsminderung in der Renteninfo vom 29.11.2017 weniger Zurechnungszeit. Die Rente wird dadurch niedriger.
Da Ihre Entgeltpunkte um 0,0044 gestiegen sind, kann sich keine niedrigere erreichte Rentenanwartschaft ergeben. Da stimmt was nicht!!!
Fragen Sie mal bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Der hat für die beiden Renteninformationen die Berechnungsgrundlagen gespeichert. Senden Sie ihm dazu die beiden Informationen ein.
Da das Durchschnittsentgelt gesunken ist, der maßgebende 5 Jahres-Zeitraum für die Hochrechnung im Übrigen gleich geblieben ist und Ihre Entgeltpunkte gestiegen sind, kann die künftige Altersrente nicht niedriger werden. Da stimmt dann ebenfalls was nicht!!!
Hallo W*lfgang,
grundsätzlich ein guter Ansatz – nur ist das Durchschnittsentgelt 2016 gegenüber dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2016 nicht erhöht, sondern gesunken. Siehe folgende Links:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0601-0700/0657-17.html
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/sozialversicherungsrechengroessen-2016.pdf?__blob=publicationFile
VG
Unwissende