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Experten-Antwort

20 Jahre Arbeitsbereich in einer WfbM

von Sebastian Bähr16.05.2012 | 21:03
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab dem 08.07.2012 bin ich im AB einer WfbM. Die Werkstatt zahlt mtl. 351 EUR für die Rente ein. Nach 20 Jahren kann ich meine EM-Rente neu berechnen lassen unter Berücksichtigung der 20 Jahren AB. Meine Frage - wieviel EUR mehr kann ich ca. bekommen, wenn ich sie neu berechnen lasse?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als behinderter Mensch, der in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist, sind Sie in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, d. h. Sie erwerben weitere Zeiten.

Nach Ihren Angaben beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sofern Sie nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung 20 Jahre an Beitragszeiten zurückgelegt haben, wird Ihre Rente neu berechnet.

Für die Zeit der Beschäftigung in der Behindertenwerkstätte werden - unabhängig vom tatsächlichen Verdienst - Beiträge aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % der Bezugsgröße berechnet, d. h. Sie werden so gestellt, als wenn Sie z. B. im Jahr 2012 monatlich 2.100 Euro bzw. jährlich 25.200 Euro verdienen würden.

Nachdem uns Ihre bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht bekannt sind und uns auch der Rentenbescheid nicht vorliegt, können wir Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, zu welcher Rentensteigerung die zusätzlichen 20 Jahre führen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

KSCam 16.05.2012 | 21:09
Sie können m.E. nicht erwarten, dass Ihnen jemand heute sagen kann, wie hoch in 20 Jahren eine EM Rente ist. Keiner kennt die bisherigen Zeiten und Werte, keiner den Wert einer etw angerechneten Zurechnungszeit. Keiner kann auch nur annähernd voraussagen, was sich gesetztlich in den nächsten 2o Jahren verändern wird. Da könnten Sie bestenfalls versuchen mit Ihrem jetzigen Rentenbescheid bei einer Beratungsstelle der DRV vorzusprechen. Der "arme Kollege" müsste den Beitragswert der Zurechnungszeit mit der jetzigen Beitragshöhe vergleichen und könnte dann einen "Tipp" wagen. Aber was nützt Ihen dieses Wissen?
W*lfgangam 16.05.2012 | 21:29
Lieber KSC, wenn der werte Kollege in der AuB-Stelle wirklich länger als 20 Min. braucht, um das anhand der Werte im Rentenbescheid vergleichend auf einem Blatt Papier zu skizzieren und noch anschließend verständlich zu erklären, ist's wirklich ein 'armer' Kollege, der für Kundenkontakte nicht/wenig geeignet ist. Wobei die WfbM-Beiträge leichterweise ja einen fixen EP haben, da braucht man wohl nicht mal ein Blatt Papier, sondern nur geschärfte Augen. Mehr als den heutigen Zeitwert kann man dabei nicht prognostizieren - mehr steht auch in jeder Renteninformation nicht drin, also wären die ja völlig unnütz ...was an Papier und Porto gespart werden könnte. ;-) Gruß w.
Sebastian Bähram 16.05.2012 | 21:26
Naja, ich möchte wissen, ob es sich für mich lohnt, denn ich möchte ca. 1000 EUR netto haben (jetzige Rente 542,98, KG 184 und Ausbildungsgeld 149 EUR = 875,98). Ich will wissen, ob ich meine 1000 EUR netto dann zusammen habe.
-_-am 16.05.2012 | 21:29
Wenn Sie bereits eine Rente wegen voller EM beziehen, enthält diese bereits eine Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr. Eine Prognose der Rentenhöhe in 20 Jahren kann Ihnen kein Mensch geben. Wenden Sie sich mit weiteren Fragen an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder schriftlich an die Sachbearbeitung des Leistungsträgers, der Ihre Rente zahlt. Dort kann man Sie individuell beraten.
Sebastian Bähram 16.05.2012 | 21:33
Ich werde wohl einen Termin bei einer BS nehmen und mir es mit den heutigen Werten ausrechnen lassen. Danke dennoch für eure Hilfe. MfG
Chrisam 16.05.2012 | 22:24
Hätte ich auch gern; aber leider liegt meine EM-Rente nach 39 Jahren Arbeit in Vollzeit darunter.
?am 17.05.2012 | 20:30
Kann mir jemand sagen, wo das steht, dass eine laufende EM-Rente nach 20 Jahren WfbM unter Zugrundelegung dieser "neuen" Beiträge neu berechnet werden kann??? Der Leistungsfall dieser Rente ändert sich doch nicht und die Beiträge nach dem Leistungsfall wirken sich erst bei einer anschließenden Rente (Altersrente oder Hinterbliebenenrente) aus (wenn überhaupt, wegen Zurechnungszeit). ???
Claire Grubeam 17.05.2012 | 21:03
Zitat von ? anzeigen
"Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung ermittelt, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen." § 75 Abs. 3 SGB 6 - in Kraft ab 01.08.2004 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G…
Alltagsbegleiteram 17.05.2012 | 23:20
Für Beschäftigte in einer WfbM entsteht, unabhängig vom realen Verdienst, ein Rentenanspruch der aus der der sogenannten Bemessungsgrundlage errechnet wird (im Jahr 2012: monatlich 2625,- Euro). Diese wird regelmäßig neu bestimmt. Für WfbM - Beschäftigte werden Beiträge abgeführt, die 80% dieser Bemessungsgröße entsprechen. Für Sie werden (meines Wissens) zurzeit Rentenbeiträge gezahlt, als würden Sie monatlich brutto 2100,- Euro verdienen. Dieser Betrag wird mit einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage natürlich entsprechend steigen. Wenn Sie noch 20 Jahre, bis August 2032 in der WfbM arbeiten, werden Sie also sicher mehr als 1000,- Euro Rente erhalten.
Sebastian Bähram 18.05.2012 | 10:09
Meine Werkstatt zahlt mtl. 351 EUR Rente ein, dass wäre ein Brutto von 1763,82 EUR bei 19,9 % RV. Find ich gut, dass ich evtl. mehr als 1000 EUR netto rausbekomme :).
Fragenderam 18.05.2012 | 11:49
ich dachte bisher, dass Beiträge die während dem Bezug einer Em-Rente gezahlt werden, sich nur bei einer späteren Altersrente auswirken. Mein Vater bezieht auch eine Em-Rente mom. teil EM, weil der Hinzuverdienst zu hoch ist. Wann kann er sie sich neu berechnen lassen?
W*lfgangam 21.05.2012 | 20:59
Hallo Fragender, wenn die volle EM-Rente (VEM) zz. wegen zu hohem Hinzuverdienst nur als teilweise EM (TEM) gezahlt wird, erfolgt bei Reduzierung des Hinzuverdienstes auf die 400-EUR-Grenze keine Neuberechnung, die TEM wird dann wieder auf die VEM 'heraufgesetzt' - ein neuer Rentenfall (Alter) ist ja nicht eingetreten, so dass die zurückgelegten Beitragszeiten noch keine Auswirkungen haben können. Das kommt erst bei Ende der TEM/VEM und Neuantrag/Bewilligung oder bei einer folgenden Altersrente. Ob die Beitragszeiten dann die Werte der bis 60 berücksichtigten Zurechnungszeiten (ZZ) überschreiten/Rentenerhöhend für die Altersrente wirken, ist fraglich - Hinzuverdienste, auch bei TEM, sind regelmäßig eher unter den Werten der für die ZZ bereits ermittelten Entgeltpunkte (EP), so dass erst nach 60 'frische' EP aus Beschäftigung die danach beginnende AR steigern können - können, nicht müssen, wenn andere EP aus der früheren TEM/VEM-Berechnung inzwischen - nach neuer Gesetzeslage - nicht mehr mitgerechnet werden. Ggf. hat bei der Altersrente der Zugangsfaktor für die halbe nicht gezahlte Rente (Abschlag, keiner mehr für die halbe nicht gezahlte Rente) einen kleinen positiven Ausschlag nach oben. Konkret geht auch hier der Tipp dahin, das individuell vor Ort abzuklären. Gruß w.
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