Als behinderter Mensch, der in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist, sind Sie in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, d. h. Sie erwerben weitere Zeiten.
Nach Ihren Angaben beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sofern Sie nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung 20 Jahre an Beitragszeiten zurückgelegt haben, wird Ihre Rente neu berechnet.
Für die Zeit der Beschäftigung in der Behindertenwerkstätte werden - unabhängig vom tatsächlichen Verdienst - Beiträge aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % der Bezugsgröße berechnet, d. h. Sie werden so gestellt, als wenn Sie z. B. im Jahr 2012 monatlich 2.100 Euro bzw. jährlich 25.200 Euro verdienen würden.
Nachdem uns Ihre bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht bekannt sind und uns auch der Rentenbescheid nicht vorliegt, können wir Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, zu welcher Rentensteigerung die zusätzlichen 20 Jahre führen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu erkundigen.