Hallo Florian Pentinger,
sofern der Versicherungsverlauf genauso ist, wie Sie diesen schildern, ist eine Erstattung der Beiträge möglich.
Sollten jedoch auch Minijobs (geringfügige Beschäftigungen mit oder ohne Versicherungspflicht) während eines Studiums vorliegen, so könnte die Berechnung anders ausfallen, da auch aus Minijobs Beitragsmonate errechnet werden.
Sie sollten sich einfach einen Versicherungsverlauf von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und ggfs. eine Vorab-Auskunft über die Höhe der Beitragserstattung anfordern, um Gewissheit zu haben, dass weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen.