Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch die Bestellung zum Steuerberaterexamen hat meine Pflichtmitgliedschaft in der Ges. Rentenversicherung geendet und ich bin nun im berufsständischen Versorgungswerk versichert.
Soweit ich weiß, kann ich mir die von mir gezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen nach einer 24 monatigen Frist, sofern weniger als 60 Monate einbezahlt wurden.
Folgender Verlauf hatte ich bisher:
- Zivildienst 2005/2006 (keine eigene Beiträge): 9 Monate
- 01/2010-7/2013 Versicherungspflichtige nichtselbstständige Tätigkeit: 43 Monate
- 8/2013 und 9/2013 unbezahlte Freistellung, in dieser Zeit hatte ich 0 EUR Einkommen
- 10/2013-30.4 2014 Versicherungspflichtige nichtselbstständige Tätigkeit (gleicher Arbeitgeber wie zuvor, aber anderer Bereich und andere Position; zum Ende April erfolgte die Bestellung): 7 Monate
Nach meiner Berechnung müsste ich bei 59 Monaten (9+43+7) sein unter Berücksichtigung der Zivildienstzeiten. Habe ich das richtig verstanden, dass die 2 Monate unbezahlte Freistellung nicht zählen mangels geleisteter Beiträge?
Auf eine einfache Formel für die Zeiten als regulärer Arbeitnehmer: Keine Beiträge => keine Wartezeit/Beitragszeit?
Über eine Antwort ob meine Einschätzung des Sachverhaltes korrekt ist, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank & mit freundliche Grüßen
Florian Pentinger