Hallo Hannes,
für den Fall, dass Sie gar keinen Vergleich abschließen wollten - wurde ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist die Frist schon abgelaufen (siehe Niederschrift)? Ggf. könnten Sie widerrufen und damit das Verfahren wieder "aufmachen" - ob das in Ihrem Sinne wäre oder damit alles noch komplizierter wird, kann ich aber leider nicht beurteilen (es kommt ja auch auf die Meinung des Richters an und Ihren ganz konkreten Einzelfall, den wir hier im Forum nicht beurteilen können).
Ansonsten ist dieser Rechtsstreit beendet und Sie müssten hinsichtlich des neuen Bescheides erneut den Rechtsweg (Widerspruch, Klage etc.) beschreiten. Vielleicht wird ja aber das neue Gutachten auch genau das ergeben, was Sie geltend gemacht haben, dann haben Sie alles richtig gemacht.