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§22 FRG

von anja27.05.2007 | 20:53
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wie berechne ich die Punkte aus dem rentenbescheid...gem. dem § 22FRG?? was muss ich genau machen wenn bspw. eine qualifikation 1 in dem bereich Elektrotechnik vorliegt? mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, anja,

im Bereich des Sozialgesetzbuches VI (Sechstes Buch) befinden sich Anlagen.

Zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes sind die Anlagen 13 und 14 maßgebend.

9 Antworten

lotscheram 28.05.2007 | 00:12
Hallo anja, um Ihre Frage richtig beantworten zu können, benötige ich noch das Jahr, in dem aus diesem Bereich etwas berücksichtigt wurde und den Zeitraum von bis. Sie können mir auch den berücksichtigten Wert nennen, der in Anlage 2 neben dem Zeitraum von bis steht, allerdings auch die Zeitangabe von bis. Ich erkläre Ihnen dann, wie man auf die EGPT gekommen ist. In einer Anlage größer 9 müsste unter anderem neben den Angaben zur berücksichtigten Qualifikationsgruppe und den Bereich auch aufgeführt sein, ob der berücksichtigte Wert noch um 1/5 erhöht wurde, weil sonst die Berechnung nicht stimmt.
anjaam 28.05.2007 | 09:18
nehmen sie irgendein jahr..ich würde nur gerne ein bspiel haben wie man es rechnet. Das verstehe ich nicht genau. was meinen sie mit: "In einer Anlage größer 9 müsste unter anderem neben den Angaben zur berücksichtigten Qualifikationsgruppe und den Bereich auch aufgeführt sein, ob der berücksichtigte Wert noch um 1/5 erhöht wurde, weil sonst die Berechnung nicht stimmt." ??? mfg
lotscheram 28.05.2007 | 10:38
Anja, leider hat sich in meiner Darlegung der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Zahl 25200 ist nicht der Bundesdurchschnitt sondern der Grenzwert. Der Bundesdurchschnitt ist 16.366 DM. Im Rechenbeispiel 1 u. 2 die Zahl "25.200" durch die Zahl "16.335" ersetzen. Die EGPT sind richtig ermittelt.
lotscheram 28.05.2007 | 09:49
anja, die Aussage ">9" nicht weiter beachten. Auf der Seite ihrer Rentenunterlagen, von der Sie die Angabe entnommen haben, dass man den Bereich "Elektrotechnik" genommen hat, "Tabelle 7", könnte außerdem auch noch etwas zu diesem 1/5 stehen. Das hängt mit der Art der Glaubhaftmachung zusammen. Zu den EGPT kommt man, wenn man den für den Wirtschaftszweig im jeweiligen Jahr unter der Qualifikationsgruppe stehenden Wert durch den Bundesdurchschnitt dividiert. Bsp.1: Jahr 1972, Qu-Gr 1 = 20156, Bundesdurchschnitt 25200. 20156 / 25200 = 1,2339 EGPT. Haben Sie im Jahr 1972 nur 30 Tage in diesem Zweig gearbeitet siehe Bsp.2. (20156/360)*30 = 1679,67 1679,67/25200 = 0,1028 EGPT. Wenn Sie noch keinen Rentenbescheid haben sondern nur einen Versicherungsverlauf und wollen sich das selber errechnen, müssen Sie sich noch die Werte für den Bundesdurchschnitt der jeweiligen Jahre beschaffen, um die EGPT ermitteln zu können. Wenn Ihr Wohnsitz das Beitrittsgebiet ist, dürfen Sie die Tabellenwerte nicht noch mit dem Umrechnungsfaktor multiplizieren. Tabellenwerte werden nicht hochgerechnet.
anjaam 28.05.2007 | 17:45
danke danke... d.h. das tatsächliche einkommen bleibt unberücksichtig und es wird einfach ein fiktives gehalt genommen aus der tabelle? und noch eine frage, wo erfahre ich den jeweiligen Bundesdurchschnitt ?? danke dnake:-)
lotscheram 28.05.2007 | 18:39
ja, anja, es wird für die mit "FRG" gekennzeichneten Zeiten ein fiktiver Wert aus Tabellen genommen. Bundesdurchschnitt kann gefunden werden unter: "www.bmas.de", dort auf linkem Rand auf "Gesetze -->" klicken, im neuen Fenster rechts unterhalb Text "weiterführende Informationen" auf den Text klicken. Es erscheint SGB VI Gliederung mit allen Anlagen. Nach unten gehen auf Anlage 1, dort klicken. Da haben Sie dann für alle Jahre festgelegten Bundesdurchschnitte.
lotscheram 28.05.2007 | 20:07
anja, habe wohl einen Zwischenschritt auf dem Weg zum Bundesdurchschnitt vergessen. 1. www.bmas.de 2. dort auf "Rente" li. Rand 3. dann auf Gesetze, li. Rand 4. dann auf SGB VI, 5. dann auf Text re. wie vorher beschrieben
lotscheram 28.05.2007 | 20:47
Für die insgesamt aus dem FRG zu berücksichtigenden Entgeltpunkte ist ganz entscheidend, in welchem Jahr und Monat man seinen Aufenthalt in der Bundesreblik genommen hat. Vielleicht ist da hilfreich sich das FRG (Gesetzestext) noch mal anzuschauen, da auch den § 22b. Zu finden: 1. www.bmas.de 2. Rente 3. Gesetze, dort FRG anklicken
lotscheram 01.06.2007 | 20:01
Warum soll Anja in der Anlage 13 und 14 nachschauen, wenn sie schon weiß, dass die Qualifikationsgruppe 1 zutreffend ist oder in Anlage 14 nachsehen, wenn der Bereich Elektrotechnik, Tab. 7 aus der Anlage 14 in Frage kommt?
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