Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

§ 236a SGB VI

von Alexa26.01.2010 | 08:29
1536 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Vater bezieht seit 11/2007 eine Rente wegen voller EM auf Zeit bis 10/2010. Er möchte nun wissen, ob die Möglichkeit besteht, diese Rente - ohne weitere medizinische Überprüfung durch den RV-Träger, in eine Altersrente gem. § 236a SGB VI wegen EU nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht umzuwandeln. Eine Schwerbehinderung besteht nicht. Mein Vater ist Jahrgang 1948.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente für Versicherte, die berufs- oder erwerbsunfähig sind, kann nur bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gezahlt werden:

1. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren

2. Vorliegen von Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 2000 geltenden Recht (nur bei vor 1951 geborenen Versicherten!) bei Rentenbeginn

3. Vollendung des 60. Lebensjahres

Ohne Abschlag ist die Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr nur für Versicherte möglich, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.

Ob bzw. ab wann die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, und ob ggf. eine medizinische Überprüfung anhand der ärztlichen Unterlagen notwendig ist, kann nur der für die Zahlung der Rente zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden.

14 Antworten

LSam 26.01.2010 | 08:38
Da nach Ihren Angaben der Vater erst seit 2007 die EU-Rente erhält, erfüllt er nicht die Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung. . Voraussetzung ist, das er nach derm am 31.Dez. 2000 geltenden Recht bereits eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhalten hat.
Schwarzwälderam 26.01.2010 | 09:11
Es muss keine Rente nach dem alten Recht bezogen worden sein, es muss lediglich BU/EU nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vorliegen. Ob das bei einer Erwerbsminderung (egal ob voll oder halb) der Fall ist, muss vom Arzt geprüft werden.
Ahaam 26.01.2010 | 09:45
Formlose Anfrage beim zuständigen Rententräger, ob die volle EM auch die zumindest BU nach Altrecht schon abdeckt - die Mitteilung funktioniert evtl. sogar ohne weiteren Arztbesuch, da die Feststellung in der Akte bereits getroffen wurde! Sollte die Sachbearbeitung die Auskunft nicht´ohne weiteres geben wollen, so hilft der Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung (die beim Jg. 1948 auch bei 'nur BU oder EU nach Altrecht' möglich ist!). Es bestünde auch vorab die Möglichkeit, Akteneinsicht (zur bisherigen Rente) zu beantragen, um die eigenen Chancen besser einschätzen zu können! Vorsicht aber, wenn Ihnen angeboten wird, die Akte in einer Auskunft- und Beratungsstelle einsehen zu können - besser bitten Sie um Übersendung an Ihre örtliche Gemeindeverwaltung - dort kann man Ihnen die Akteninhalte 'wertungsfrei' übersetzen!
Schwarzwälderam 26.01.2010 | 11:21
Was soll denn diese Anspielung "wertungsfrei"??? Also in den Beratungsstellen in denen ich bisher gearbeitet habe wurde im Sinne der Versicherten und nicht im Sinne des Versicherungsträgers beraten. Und die Akte hat bei der Einsicht in der Beratungsstelle den gleichen Inhalt wie bei der Ortsbehörde oder einer sonstigen Stelle.
Hmmmam 26.01.2010 | 11:51
Soso, der gute Mitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung hat also so profane medizinische Kenntnisse, dass er aus den Akten die Erfolgsaussichten einer Umwandlung in die EU/BU-Altersrente rauslesen kann. Vorsicht aber wenn der Mitarbeiter zur Beratung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle verweist, die wollen womöglich noch den Rentenanspruch grundsätzlich in Frage stellen *Ironie aus*. Tut mir leid, aber ich hab selten so einen M... gelesen. So ein Verkomplizieren der ganzen Angelegenheit, warum nicht ganz einfach den Antrag auf Umwandlung stellen (das dauert -egal ob bei der Gemeinde oder der A/B-Stelle- ungefähr 15 - 20 Minuten) und warten (das dauert i.d.R. auch nicht sooo lang) wie die Entscheidung ausfällt.
Ahaam 26.01.2010 | 13:21
Schön, dass Sie das anders sehen (und im täglichen Leben auch so handeln dürfen!). Leider habe ich vor Ort es so erlebt, dass der Berater die Akten vorauswertet ('ich habe die Befunde auf das medizinisch notwendige gekürzt'; 'BU nach Altrecht ist das Gleiche, wie BU nach dem gültigen § 240 SGB VI'; und solcherlei Blödsinn mehr...!) Aus den Prüfschemata des med. Fachpersonals für die Rentenakte lassen sich die Wertungen für die in Frage kommenden Rentenarten herauslesen - daher halte ich die formlose Anfrage bei der SB für den sinnvollsten Weg! Es ging mir nicht um die pauschale Abwertung der A+B-Stellen, weiß Gott nicht, aber leider muss man eben auf der Hut sein und Aussagen bzw. Handlungen zu deuten wissen! Ich lege sicherlich auch (nicht mehr) die Hand dafür ins Feuer, dass bei Städten und Gemeinden noch vollständig, richitg und unmissverständlich aufgeklärt wird, da neben Lohnsteuerkarten erstellen, Geburten beurkunden, Hundesteuer verbuchen noch schnell ein Rentenantrag erledigt werden soll...!
Katiam 26.01.2010 | 18:46
Komisch, bei der Terminvereinbarung für die Beantragung der AR f Schwerbehinderte wollte mich die Angestellte der DRV unbedingt an die Bürgerdienste der Stadtverwaltung verweisen. Was ich natürlich nicht machte. Gruß Kati
Jeder Deppam 27.01.2010 | 07:31
Wehrte Kati, einen Antrag auf Altersrente aufnehmen, kann jeder,der lesen und schreiben kann.Dazu muss man beileibe kein Fachmann sein.Das man sie an die Stadt verwiesen hat,liegt schlicht und ergreifend daran,das die Beratungsstellen die Aufgabe haben zu beraten.Und nicht stupide Rentenanträge en masse auszufüllen. Wenn sie natürlich denken,das bei Ihnen in der Stadt/Gemeinde Analphabeten sitzen,haben sie natürlich genau richtig gehandelt.Wenn nicht,dann war es völliger Schwachsinn.
Ahaam 27.01.2010 | 07:51
Nur der Depp muss eben auch das/die ricthige/n Kreuzchen machen - aus dem Tätigkeitsbericht 2008 des Bundesversicherungsamtes: "In sehr vielen Fällen müssen auf Veranlassung des Bundesversicherungsamtes hin Renten neufestgestellt werden. Dies belegt, dass es trotz zunehmender technischer Unterstützung nach wie vor schwierig ist, das komplexe Rentenrecht fehlerfrei in die Praxis umzusetzen. Eine wesentliche Prüferkenntnis war, dass die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Antragsbearbeitung unzureichend beraten. Grundsätzlich erhalten die Antragsteller, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die Rente, die sie beantragen." Mit einer 15- oder 20-minütigen Taktung wird immer etwas zu kurz kommen müssen!
Jeder Deppam 27.01.2010 | 08:09
Man sollte sich auch intelligenterweise vorher bei einer Beratungsstelle aufklären lassen,welche Rentenart die günstigste ist,wieviel Rente man dann bekommt,etc. Und dann stellt man den Antrag bei der Stadt oder Gemeinde.Man weiss ja durch das vorab Infogespräch,welche Rente genau die richtige ist. Wer sich so verhält,der kann sicher sein,das ihm nichts passiert.Und das kann man eigentlich von jedem Menschen erwarten,ist wohl nicht zuviel verlangt.Obwohl,für manche wahrscheinlich schon.
Hmmmam 27.01.2010 | 08:01
Dass "falsche" Rentenarten (manchmal war die "falsche" sogar garnicht mal so falsch, Stichwort: VBL) beantragt wurden hat nichts mit einer zu kurzen "Taktung" zu tun. Wer als Berater nicht in der Lage ist, sich entweder die 5 Rentenarten zu merken oder eine Rentenauskunft zu lesen, der schafft das auch in der doppelten Zeit nicht...
Ahaam 27.01.2010 | 08:27
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Hmmmam 27.01.2010 | 08:27
Nur was macht man als "Beratungssuchender", wenn man die falsche Auskunft bekommt und infolgedessen die falsche Rentenart beantragt wird ?!?!?!?! Ich würde den schwarzen Peter bei den tatsächlich (siehe obiger Beitrag) falsch beantragten Renten nicht dem Antragsteller zuschieben, sondern dem der bei der Antragstellung geholfen (A/B-Stelle, Gemeindeverwaltung, Versichertenälteste) hat...
Ahaam 27.01.2010 | 09:01
Stimme ich Ihnen voll und ganz zu - nur: Die Sozialgerichte folgen leider häufig den juristisch ausgefeilten Schriftsätzen der Träger als den stellenweise unbeholfenen Vorträgen der Betroffenen, wenn es um das Thema 'Falschberatung' geht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026