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§237SGB6Vertrauensschutzregelung, aber vorher arbeitslos

von umbaldo14.12.2009 | 09:53
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ich bin 1951 geboren und habe 2003 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen mit der Zusatzvereinbarung, daß mein Vertrag Ende November 2011 enden soll, da ich dann - mit 60 Jahren - in Rente gehen möchte. Ich denke, daß die Vertrauenschutzregelung für mich gilt, habe es aber noch nicht prüfen lassen. Nun bin ich wegen finanzieller Schwierigkeiten meiner Firma zum 31.1.2010 gekündigt worden. Wird der Vertrauensschutz nun dadurch ausgebelt, daß ich vor Beginn der Rente 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehe?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag vor 01.01.2004 abgeschlossen haben, in dem steht, dass Sie danach irgendwann entlassen werden, haben Sie einen bestehenden Vertrauensschutz der nicht mehr verloren geht. Die anschließende Arbeitslosigkeit ist dafür nicht schädlich; sie ist sogar erforderlich, da Sie vor dem Rentenbeginn noch mindestens 52 Wochen Alo sein müssen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Disposition vor 01.01.2004 hätte nur dann einen Sinn, wenn Sie damals mit Ihrem Arbeitgeber die Altersrente wg. Alo oder ATZ vereinbart hätten. Wenn nicht, im Nachhinein Ihr Glück, da auch die Beendigung zum 11/2011, ausgesprochen vor 01.01.2004 auch zum Vertrauensschutz gehört. Lassen Sie sich von Ihrem RV-Träger den Vertrauensschutz bestätigen.

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