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250 € Job und Rentenversicherungsfreiheit

von Klaus16.02.2009 | 12:11
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekommen zur Zeit ALG I und habe gleichzeitig einen 250 € Job. Da über die AA bereits 80% meines letzten Gehaltes zur RV gemeldet werden, nutze ich seit Beginn des 250 € Jobs die Rentenversicherungsfreiheit. Kann ich nach Auslaufen des ALG I Anspruches auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend noch ein Link zum Nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/arbeitslos__was__sie__beachten__sollten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeitslos_was_sie_beachten_sollten

Ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung dürfte sich wirklich nicht lohnen.

8 Antworten

no nameam 16.02.2009 | 12:31
Natürlich können Sie. Ob es sich rentiert, ist eine andere Frage ;-) Verdienst 250 € = 15 % RV-Beitrag vom AG = 37,50 € den Rest auf 19,9 % zahlt der AN, also Sie = 12,25 € Eigentlich eine "billige" Pflichtversicherung für 12,25 € pro Monat. Bedenken Sie aber, dass nach Auslaufen den AlgI in der Regel (sollten Sie keinen neuen Vollzeit-Arbeitsplatz finden) AlgII gewährt wird (falls die Vermögensgrenzen eingehalten sind). Würde danach AlgII gezahlt, besteht schon aufgrund dessen RV-Pflicht, für die Sie nichts zahlen müssen. Fazit: auf die RV-Versicherungsfreiheit zu verzichten lohnt sich nur, wenn Sie nach dem AlgI kein AlgII mehr bekommen.
Schiko.am 16.02.2009 | 12:33
Leider nein, nur wenn Sie den Arbeitgeber wechseln ver- liert die Verzichtserklärung die Gültigkeit. MfG.
sabam 16.02.2009 | 12:37
Lieber Schiko, da haben Sie wohl was verwechselt. Klaus hat doch noch gar nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und will dies rückgängig machen (in dem Fall wäre Ihre Antwort richtig) sondern er will doch nur wissen, ob er nach Ablauf des Anspruchs auf ALG I auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs verzichten kann. Die richtige Antwort hierzu hat no name ja schon gegeben.
Klausam 16.02.2009 | 13:45
Danke für die Antworten. Ich bin allerdings etwas verunsichert was denn jetzt richtig ist. Kann jemand zur Klarstellung weiterhelfen?
B´sonam 16.02.2009 | 14:12
wie sab bereits gepostet hat : no name hat Recht.
Schiko.am 16.02.2009 | 15:43
Entschuldigung, es ist ja gerade umgekehrt, nach AL I ist es ja mit 15% des Arbeitgebers kein vollwertiger Beitrag und Sie verzichten darum auf die Versicherungsfreiheit durch die Eigenleistung von 4,9 %.. Habe soeben an anderer Stelle dies nochmals erläutert. Natürlich haben B,son und no name recht. Mit freundlichen Grüßen.
xxxam 16.02.2009 | 18:50
tja unser Schiko ist heute wohl wieder mal etwas daneben. In einem Thread behaupter er, Lastschriften könnten bis zu 6 Monate zurückgewiesen werden. Er hat wohl soviel Ahnung von seinem früheren Gewerbe wie die heutigen Banker die uns alle in den Ruin treiben.
Schiko.am 16.02.2009 | 21:47
Dies war wohl für Sie Kreuzel- schreiber wieder ein gesun- des Fressen über die dummen Bankmenschen loszuziehen. Natürlich war dies eine Ver- wechselung und muß 6 Wochen heißen. Dies bitte ich zu entschul- digen. Das nächste mal tun Sie statt stänkern die richtigen Zahlen nennen. Für Sie gilt auch, wer wenig schreibt kann auch nur wenig falsch machen.
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