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Experten-Antwort

25J Rentenzahlung.Arbeitslos, danach Existenzgründung. Mindestrente erreicht?

von herbert9901.09.2010 | 21:44
1591 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bitte Sie um Ihre Hilfe. Habe seit 25Jahren in die gesetzl. Rente einbezahlt. War Angestellter mit normalem Gehalt. Bin 40, und jetzt arbeitslos. Werde wohl keinen Job mehr finden, da ich Schwerbehindert bin, jedoch für eine EU-Rente (evtl. auch Teilrente) reicht es nicht. Deshalb werde ich versuchen bis zur Rente mich mit einer selbständigen Tätigkeit über Wasser zu halten. Bekomme vom Amt Existenzgründerzuschuss. Evtl. zusätzlich noch einen 400E-Job neben Existenzgründung. Meine Frage: Ich zahle privat seit 10 Jahren in eine private Rentenversicherung ein. Von der gesetzlichen (zahle 25J. ein) werde ich wohl nur die Mindestrente erhalten, wenn ich ab jetzt nichts mehr einzahle. In die private werde ich jedoch weiterhin einzahlen. Nun weiß ich nicht, wie ich die letzen 25J bis zur Rente überbrücken soll. Entweder einen "Hunger-Vollzeitjob" machen, wo ich kaum was in die Rentenkasse einzahle, oder eben nichts mehr einzahlen und auf selbstständiger Basis (+400e Job) mich über Wasser zu halten. Ich müßte doch mit den einbezahlten 25J. Beiträge zumindest in 25J die Mindestrente erhalten??? Wer kann mir hier helfen? Danke herbert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert 99,

eine Rente wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie im Laufe ihres Versicherungslebens zurückgelegt haben, induviduell berechnet.

Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass es keine Mindestrente gibt.

Zur Zeit käme in ihrem Fall eine Regelaltersrente in Betracht.-Anspruch auf Regelaltersrente haben nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte, die das 67.Lebensjahr (Regelaltersgenze) vollendet und die "allgemeine Wartezeit" von 5 Jahren erfüllt haben.

Eine induviduelle Beratung durch die zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 01.09.2010 | 22:00
Hallo herbert99, es gibt keine Mindestrente ;-) Ihre Rente errechnet sich aus den Zeiten/Beiträgen, die Sie individuell in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Näheres sagt Ihre jährliche Renteninformation aus - der mittlere Betrag ist der, den Sie aktuell als ungekürzte Rente bei Erreichen der Regelaltergrenze erhalten würden - brutto, minus etwaige Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihm Rahmen des anvisierten 400 EUR Jobs können Sie sich weiter Pflichtversichern - erhalten den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und erreichen weitere/längere Versicherungszeiten, die zu einem früherem Altersrentenbeginn führen. Sie sollten sich schleunigst in der nächsten Beratungsstelle informieren, was da auf sie zukommt/verloren geht. Gruß w.
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