Hallo Herbert 99,
eine Rente wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie im Laufe ihres Versicherungslebens zurückgelegt haben, induviduell berechnet.
Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass es keine Mindestrente gibt.
Zur Zeit käme in ihrem Fall eine Regelaltersrente in Betracht.-Anspruch auf Regelaltersrente haben nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte, die das 67.Lebensjahr (Regelaltersgenze) vollendet und die "allgemeine Wartezeit" von 5 Jahren erfüllt haben.
Eine induviduelle Beratung durch die zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen.