Hallo, Amadeus,
für die Prüfung, ob mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden und somit die Voraussetzungen für die Prüfung einer Mindestbewertung nach § 262 SGB VI erfüllt sind, können bei Berechnungen ab dem 01.04.2012 auch Zeiten in der Schweiz berücksichtigt werden. (Ich gehe davon aus, dass Sie als FRG-Berechtigter deutscher Staatsangehöriger sind.)