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Experten-Antwort

§ 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt

von Amadeus25.11.2017 | 21:13
772 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage bitte. Findet die Vorschrift auch dann Anwendung, wenn 35 Versicherungsjahre nur mit Hilfe von in der Schweiz zurückgelegten Beitragszeiten (AHV) erfüllt werden? Bis zum Jahr 1991 sind ausschliesslich bundesdeutsche bzw. FRG-Zeiten vorhanden. Vielen Dank für ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Amadeus,

für die Prüfung, ob mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden und somit die Voraussetzungen für die Prüfung einer Mindestbewertung nach § 262 SGB VI erfüllt sind, können bei Berechnungen ab dem 01.04.2012 auch Zeiten in der Schweiz berücksichtigt werden. (Ich gehe davon aus, dass Sie als FRG-Berechtigter deutscher Staatsangehöriger sind.)

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5 Antworten

Jonnyam 25.11.2017 | 22:06
Ja, über die sog. Bilateralen gelten für beide Staaten die EU-verordnungen. Und dann werden die dutschen Zeiten, wenn denn der Durchschnitt aus vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 unter 0,0625 pro Monat und auch insgesamt unter diesem Wert liegt, angehoben Meint mit den besten Grüßen aus dem Berner Oberland Jonny
KSCam 26.11.2017 | 08:52
Tipp zur Praxis: Fordern Sie in der Schweiz (z.B. über die HP www.ahv.ch oder schriftlich bei SAK, PF 3100, 1211 Genf)) einen AHV Kontoauszug an und schicken den an die DRV mit der Bitte um eine zwischenstaatliche Rentenauskunft. Und schon sehen Sie das im Berechnungsteil.
Amadeusam 27.11.2017 | 10:21
Herzlichen Dank für die Hilfe.
Genervteram 27.11.2017 | 16:25
Ja, über die sog. Bilateralen gelten für beide Staaten die EU-verordnungen. Und dann werden die dutschen Zeiten, wenn denn der Durchschnitt aus vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 unter 0,0625 pro Monat und auch insgesamt unter diesem Wert liegt, angehoben Meint mit den besten Grüßen aus dem Berner Oberland Jonny
Aus Dir spricht doch schon wieder der Alkohol.
Aus Dir Bill sprechen eher die harten Drogen. Vielleicht hilft Dir ja ein kalter Entzug!
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