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Experten-Antwort

§ 282 Abs. 2 SGB VI

von Prinzessin13.03.2015 | 09:18
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forenmitglieder, hallo liebe Experte, ich bin seit diesem Jahr verbeamtet auf Lebenszeit. Meine Frage wäre: Lohnt es sich nach § 282 Abs. SGB VI Beiträge in die gesetzliche RV einzuzahlen anstatt eine private Zusatzrente abzuschließen. Dies ist ja sowiet ich gelesen habe nur noch bin zum 31.12.2015 möglich. Siehe unten stehenden Artikel: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche… Vielen lieben Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Prinzessin,

den Beiträgen von „senf dazu“ und „B´son“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

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16 Antworten

senf-dazuam 13.03.2015 | 10:00
M.E. ist dieser Paragraf "Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze" für die relevant, die schon die Regelaltersgrenze erreicht haben und nur wenige Monate zur Wartezeiterfüllung fehlen. Für Beamte gibt es m.W. die Möglichkeit, die eigenen Beiträge zurückerstattet zu bekommen, wenn die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt ist. Ansonsten gibt es eben Pension und Rente nebeneinander. Noch zusätzlich die Rente zu erhöhen, kann auch ins Gegenteil umschlagen, wenn Rente + Pension einen betimmten Wert übersteigen und dann die Pension entsprechend gekürzt wird.
Hartmut Bürgeram 13.03.2015 | 11:15
Herzlichen Glückwunsch zur Verbeamtung. Nun sind sie schon vieler Sorgen los, gerade wenn ich an die Altersvorsorge denke. Wo andere sich lebenslang darum sorgen müsse, macht es bei Ihnen der Staat. Zutreffend haben Sie auch ihren Namen gewählt "Prinzessin". Da können sie sich gemütlich zurücklehnen. Nochmals herzlichen Glückwunsch!
B´sonam 13.03.2015 | 10:47
Hallo Prinzessin, wenn sie jetzt gerade frisch auf Lebenszeit verbeamtet worden sind, dann dürfte die Zeitspanne bis zu Ihrer Regelaltersgrenze (= Zeitpunkt ab dem §282 überhaupt erst möglich ist) etwa 30 - 40 Jahre sein. Auch der von Ihnen angegebene Link bezieht sich ja ausdrücklich auf "pensionsnahe Beamte" ;-) Die Frage "§282 oder private Vorsorge" müßte sich damit auch erledigt haben :-) Gruß B´son
Useram 13.03.2015 | 11:32
Es ist doch mal erfrischend nette Beiträge hier zu lesen :-)
W*lfgangam 13.03.2015 | 14:43
...vielleicht hätten sich andere bei Beginn ihres Erwerbsleben nur mal ganz kurz Sorgen machen sollen, wo es lang geht, bevor sie sich lebenslang Sorgen machen müssen. Und für ein paar zusätzliche Millionen sorgt auch so der Staat - Vorsicht, festhalten: selbst die Rente kommt vom Staat ;-) An Prinzessin: Wenn Sie mtl. 100 EUR in die Rentenversicherung einzahlen, bekommen Sie nach einem Einzahlungsjahr rd. 5 EUR mtl. Rente, nach 40 Jahren also 200 EUR. Da wohl PKV-versichert packt die DRV noch mal 7,3 % Zuschuss zur PKV oben drauf. Daneben wäre die Rente voll steuerpflichtiges Einkommen. Ggf. können Sie dafür aktuell 'Steuern sparen'. Nach etwa 20 Jahren Rentenbezug hätten Sie das eingezahlte Kapital wieder heraus ...wenn alles so bleibt. 'Normale' private Anlagen dürften kaum besser sein. Höchstens mit dem Vorteil verbunden, dass der Kapitalstand jederzeit wieder flüssig gemacht werden könnte. Wenn Sie es präziser haben möchten, einfach mal die nächste Beratungsstelle aufsuchen. Gruß w.
Irrtumam 14.03.2015 | 10:53
ZITAT "Und für ein paar zusätzliche Millionen sorgt auch so der Staat - Vorsicht, festhalten: selbst die Rente kommt vom Staat" Nein, das ist total falsch, eine ECHTE Altersrente kommt nicht vom Staat, viele Leute - nicht alle - haben dafür jahrzehntelang viel Geld einzahlen müssen, sie bekommen also nichts geschenkt!! Der Verweis auf den sogenannten "Generationenvertrag" etc. zieht nicht, können Sie sich sparen. So etwas behaupten nur die Leute, die Pensionen oder Renten ohne jegliche finanzielle Vorleistung beziehen, d.h. vom Staat geschenkt bekommen.
W*lfgangam 14.03.2015 | 13:52
...ach, also zahlt Ihnen die örtliche Spaßkasse Ihre Rente aus - aus dem eigenen Portemonnaie? ;-) Mit den 'paar zusätzlichen Millionen' meinte ich eher die Sozialhilfe-/Grundsicherungsempfänger im Alter. > Renten ohne jegliche finanzielle Vorleistung beziehen Verraten Sie uns, wo man sich dafür 'anmelden' muss? - Sie wollen doch jetzt sicher nicht die 'Mütterrente' madig machen ;-) Gruß w.
Irrtumam 14.03.2015 | 16:09
Herr Wolfgang, es wäre besser, wenn Sie ab und zu kurz nachdenken und dann ganz einfach mal den Mund halten würden. Sie kämen viel glaubwürdiger, ehrlicher und kompetenter rüber. Glauben Sie es mir! Denn sehr oft sind Ihre Ausführungen sehr informativ, umfassend und richtig. Leider machen dann Bemerkungen obiger Art den bei einem objektiven Betrachter entstandenen guten Eindruck wieder zunichte. P.S. Sie wissen genau was ich meine.
Glimpnickelam 15.03.2015 | 09:45
lebenslang darum sorgen müsse, macht es bei Ihnen der Staat.
Neidhammel! Didel dadel dödel schrumm schrumm schrumm, du furzt im Kreis herum
Irrtumam 16.03.2015 | 08:52
Aha. Hoch intelligente Aussage. Weiter so.
egal (der Erste)am 16.03.2015 | 18:50
Wenn Sie meinen, W*lfgang wüßte genau was Sie meinen, dann erklären Sie es doch bitte den anderen Lesern, die mit Ihren Gedanken leider nix anfangen können. Da gibts mehr als genug davon...
Irrtumam 17.03.2015 | 09:10
Na gut, es ist nicht schlecht, wenn man lesen kann, es erleichtert das Leben, man versteht viel mehr vom alltäglichen Geschehen. Versuchen Sie es, lernen Sie Lesen, Sie werden erstaunt sein, was es so alles gibt.
egal (der Erste)am 17.03.2015 | 18:20
Ich bin des Lesens sehr wohl mächtig, hab aber immer noch keine keinen Beleg für die von Ihnen aufgestellte Behauptung, man könne Renten ohne jegliche finanzielle Vorleistung erhalten, gefunden. Das interessiert mich nämlich in der Tat. Also, erstaunen Sie mich doch einfach
W*lfgangam 17.03.2015 | 21:16
...den hat die 'Traute' verlassen - auch wenn er mir 'Schmeicheleinheiten' zunächst zugeworfen hat ;-) Fakten kann er/Irrtum leider nicht liefern, da knickens (fast) Alle ein! Ein Pauschalsatz 'Sie können's doch besser', ist so hohl, wie er ohne eigene Gedanken zu dem dazu kritisch Geäußerten steht/seine Sichtweise nachprüfbar darstellt ... Gruß w. ...und wenn es einen 'Fehlalarm/der/w. spinnt' gibt, bin ich der Letzte, der hier per Kurzkommentar am Feierabend Erkenntnis-resistend wäre :-)
Irrtumam 18.03.2015 | 09:32
Wolfgang alias Egon, nein, den hat nicht die Traute verlassen, dem ist das langsam nur noch zu blöd. Nebenbei: Verstehen Sie eigentlich selbst noch, was Sie da tagtäglich von sich geben ? Dieses diffuse wirre zusammenhanglose Geschwafel ???
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