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Experten-Antwort

2x Reha möglich?

von Bürokratieenttäuschter13.02.2015 | 09:44
1389 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin's nochmal... bezieht sich auf meinen Beitrag bzgl. BEM-Verfahren aus EM-Rente heraus. Meine Freundin hatte 2009 eine mdizinische Reha. Kann sie jetzt nochmal eine bekommen und anschließend in das BEM-Vefahren gehen? Danke nochmal!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Reha kann jederzeit beantragt werden, auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist.

Es muss Rehabedarf vorliegen, dies prüft der Rentenversicherungsträger.

Ob man danach auch eine berufliche Eingliederungsmaßnahme erhalten kann, wird ebenfalls mit Ihrem diesbezüglichen Antrag geprüft.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Beurteilung des Rehabedarfs nimmt der Arzt der Rentenversicherung vor.

Das heißt erst nach Antragstellung wird dies geprüft.

Im Normalfall sind monatlich 450 Euro Hinzuverdienst zu einer Rente möglich.

Ob dies ein Rentner in Anspruch nehmen möchte, entscheidet jeder für sich selbst. Genaueres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Achillam 13.02.2015 | 09:52
Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann man grds. immer eine Reha bewilligt bekommen. Vielleicht ist danach eine stufenweise Wiedereingliederung möglich.
???am 13.02.2015 | 09:53
Natürlich kann man mehr als nur eine Reha im Leben bekommen. Laut Gesetz sollten mindestens immer 4 Jahre zwischen zwei Kuren liegen. Diese Frist ist bei Ihrer Freundin ja schon längst um. Ob aber derzeit die DRV eine Reha auch wirklich als nötig ansieht (nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann), erfahren Sie erst, wenn Sie einen Antrag stellen.
Bürokratieenttäuschteram 13.02.2015 | 10:54
Naja, sie hat schon noch einige Einschränkungen wegen des Schlaganfalls... wenn man da noch etwas verbessern könnte, wäre es schon schön. Also müsste sie jetzt zum Arzt, der muss dann beurteilen, ob eine nochmalige Reha sinnvoll ist und falls ja, muss sie die beantragen, richtig? Falls aber nicht? Bleibt dann wirklich nur ein 450-€-Job irgendwo anders? Muss sie den dann dem jetzigen AG (ist noch immer da angestellt) mitteilen? Diese Sache mit dem Zuverdienst kapiere ich sowieso nicht. Entweder man ist voll erwerbsunfähig, was eine volle EM-Rente ja besagt, also auch keine 3 Stunden täglich mehr. Oder man ist es eben NICHT, denn sonst könnte man ja keinen Job zwecks Zuverdienst ausüben! Jemand, der einen Job machen kann, ist doch nicht mehr absolut erwerbsunfähig! Irgendwie paradox.
=//=am 13.02.2015 | 11:12
Wenn jemand mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden voll erwerbsgemindert ist, hat er sehr wohl die Möglichkeit, einen Mini-Job bis zu 450,- EUR brutto auszuüben. Bei einem solchen Mini-Job beträgt die Arbeitszeit meistens nur 1 - 3 Stunden und nicht jeder arbeitet bis 450,- EUR. Was würden Sie denn tun, wenn Sie mit einer sehr niedrigen Rente nicht auskommen und noch 1 - 2 Std. irgend etwas tun können? Es ist nun mal vom Gesetzgeber so vorgesehen und ist völlig rechtens.
Bürokratieenttäuschteram 13.02.2015 | 12:27
@ Experte oder Expertin Vielen Dank! Dann soll sie wahrscheinlich am besten einfach mal einen Antrag auf med. Reha stellen? Wird dann zum Begutachtungstermin eingeladen und der DRV-Gutachter sieht dann ja, was erforderlich ist. Der kann dann auch sagen wie es mit weiterer Hotline-Arbeit ist (ich rate ihr immer wieder davon ab, denn ich sehe ja ihre Einschränkungen, aber sie will unbedingt wieder arbeiten und sieht woanders keine Chance mehr). @ =//= Ich habe ja auch gar nix dagegen. Die Rente meiner Freundin ist auch nur niedrig, weil sie wg. Kind lange aus dem Berufsleben raus war. Aber finden Sie mal einen 450-€-Job, der NICHT anstrengend ist... schauen Sie doch mal, was das für Jobs sind. Bei uns (wenn überhaupt welche angeboten werden) sind das meistens Putzjobs (fällt wg. körperlichen Einschränkungen weg) oder auch Arbeit im Callcenter. Manchmal Zustellen von Zeitungen oder Werbung. Selten mal sowas wie Regale auffüllen im Einzelhandel, aber da werden meistens Jüngere eingestellt, hier bei uns sind das meistens Studenten. Manchmal auch Lagerarbeiten. Und daher frage ich mich schon wie jemand, der keine 3 Stunden täglich arbeiten kann, einen meistens doch recht anstrengenden Minijob ausüben kann. Entweder man ist arbeitsunfähig, dann geht aber auch kein anstrengender Minijob, oder eben nicht. Aber man soll natürlich immer das machen, was noch möglich ist und die Einschränkungen sind ja sehr unterschiedlich. Ich bedanke mich bei allen Antwortenden und wünsche Allen ein schönes, entspannendes Wochendende!
=//=am 13.02.2015 | 13:16
Okay, nichts für ungut. Aber ob jemand einen Mini-Job aus gesundheitlichen Gründen ausüben kann, war ja nicht das Thema. Und ob jemand einen leichten Mini-Job findet, auch nicht. Sicherlich ist dies nicht allzu einfach, aber doch anscheinend machbar, denn viele EM-Rentner haben einen solchen Mini-Job, und das werden - gerade bei männlichen Rentnern - bestimmt nicht nur körperlich schwere Arbeiten sein. Z.B. werden ganz gerne Pförtner auf Minijob-Basis eingestellt oder Hausmeister, die nicht jeden Tag körperlich schwere Arbeiten verrichten müssen. Viele arbeiten als Zeitungsausträger/innen oder im Büro als Aushilfe. Mit Sicherheit ist für ältere Rentner/innen genause wie bei einer Ganztagsbeschäftigung das "Finden" einer entsprechenden Tätigkeit nicht einfach. Aber es gibt nicht nur Putzstellen. Ebenfalls ein schönes Wochenende.
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