Hallo Falko,
leider kann ich aus dem Forum heraus nicht beurteilen, aus welchen Gründen bei Ihnen diese zwei Gutachten angefordert wurden. Ich gehe aber davon aus, dass es aus Sicht des medizinischen Dienstes Ihres Rentenversicherungsträgers eben noch nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung der Rente vorliegen. Sie sollten bitte diese zwei Gutachtertermine wahrnehmen.