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Experten-Antwort

3 bis 6 Std allg. Arbeitsmarkt

von Rosi09.12.2019 | 21:43
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5 Antworten

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Hallo, befinde mich gerade in einer medizinischen Reha. Die sozialmedizinische Begutachtung sieht mich im alten Job unter 3 Stunden. Auf dem allg. Arbeitsmarkt „3 bis 6 Stunden“. Ich bin 39 Jahre alt. Ich werde AU entlassen. Bin seit 1,5 Jahren krankgeschrieben und ausgesteuert. Nun Frage ich mich ob die Formulierung „bis 6 Stunden“ für eine halbe EM Rente ausreicht oder ob da UNTER 6 Stunden stehen muss? Es wird empfohlen die Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen. Danke Rosi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi,

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.

Selbst wenn in Ihrem Bericht steht „3 bis 6 Stunden“, dann bedeutet dies „bis zu 6 Stunden. Die Kollegen wissen definitiv was damit gemeint ist.

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4 Antworten

W°lfgangam 09.12.2019 | 22:47
Hallo Rosi, im dem Bericht steht sicher 3 bis UNTER 6 Stunden, was den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft. So ist die zeitliche Einschätzung vorzunehmen ...bei bereits 6 Std. Leistungsfähigkeit gibt es die Einschränkung 'von 3 Std. bis ...' nicht. Zur weiteren Frage der Erfolgsaussichten, eine volle/teilweise EM-Rente erhalten zu können, lesen Sie bitte die schon heute gestellte Frage mit ergänzenden Hinweisen nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/uebersch… Und ja, die 'Erfolgsaussichten' für wenigstens eine teilweise EM-Rente scheinen gut - individuell werden Sie das mit Ihrer DRV klären müssen, sofern Sie nicht schon zeitnah eine entsprechende Nachfrage („wollen Sie den Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umdeuten?“) erhalten. Andernfalls müssen Sie selbst aktiv werden/den EM-Rentenantrag stellen. Gruß w.
Rosiam 10.12.2019 | 09:10
Danke für die Rückmeldung. Das hab ich mir gedacht, dass es unter 6 Stunden heißen muss.... Hier werden die Leute reihenweise mit 3 bis 6 Std entlassen und der Empfehlung TEMR zu beantragen. Ich werde darum bitten dass das geändert wird.
Rosiam 10.12.2019 | 10:49
Danke Experte. Dann muss ich auf das UNTER nicht bestehen, richtig?
W°lfgangam 10.12.2019 | 20:48
Hallo Rosi, ein med. (Reha)Bericht ist lediglich eine 'Meinungsäußerung', eine vermeintliche Einschätzung des abschließend beurteilenden med. Personals, mehr nicht - kein verbindlicher Bescheid, gegen den man/frau mit Rechtsmittel/Widerspruch/Klage vorgehen könnte. Die DRV wird diese 'Meinungsäußerung' schon richtig zu deuten wissen (die Rosi kann nur noch 'Teilzeit' auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und zur Bewertung, ob halbe EM-Rente möglich, einordnen können - die 'richtige' Feststellung/was geht noch, wird vom med. Dienst der DRV zur Entscheidung vorbereitet ...und ggf. in einen Rentenbescheid umgemünzt /bewilligt/abgelehnt. DANN können Sie dagegen mit Rechtsmitteln vorgehen, sofern Ihre Erwartung /keine Rente/nicht mal Teilrente, mit einem Ablehnungsbescheid blockiert wird. Gruß w.
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