Zitiert von: Rosi
Die sozialmedizinische Begutachtung sieht mich im alten Job unter 3 Stunden. Auf dem allg. Arbeitsmarkt „3 bis 6 Stunden
Hallo Rosi,
im dem Bericht steht sicher 3 bis UNTER 6 Stunden, was den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft. So ist die zeitliche Einschätzung vorzunehmen ...bei bereits 6 Std. Leistungsfähigkeit gibt es die Einschränkung 'von 3 Std. bis ...' nicht.
Zur weiteren Frage der Erfolgsaussichten, eine volle/teilweise EM-Rente erhalten zu können, lesen Sie bitte die schon heute gestellte Frage mit ergänzenden Hinweisen nach:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ueberschreitung-hinzuverdienstdeckel-bei-voller-erwerbsminderungsrente.html
Und ja, die 'Erfolgsaussichten' für wenigstens eine teilweise EM-Rente scheinen gut - individuell werden Sie das mit Ihrer DRV klären müssen, sofern Sie nicht schon zeitnah eine entsprechende Nachfrage („wollen Sie den Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umdeuten?“) erhalten. Andernfalls müssen Sie selbst aktiv werden/den EM-Rentenantrag stellen.
Gruß
w.