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3 Fragen zur Rentenberechnung

von Krause03.06.2009 | 20:22
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich habe drei Fragen zur Rentenberechnung: 1. Wovon ist es abhängig, ob ich Entgeltpunkte Ost oder West bekomme? -> Ob ich in Ost oder West wohne, oder ob mein Arbeitgeber dort sitzt? 2. Wovon ist es abghängig, ob ich den West- oder Ost-Rentenwert beim Rentenbezig bekomme? 3. Wovon ist die Beitragsbemessungsgrenze Ost/West abhängig? -> Ob ich in Ost oder West wohne, oder ob mein Arbeitgeber dort sitzt? Vielen Dank! Andreas Krause

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bezugsgröße (Ost) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sind dann maßgebend, wenn der Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort im Beitrittsgebiet liegt. Ohne Bedeutung ist der Wohnort oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Versicherten; dieser kann also durchaus in den alten Bundesländern liegen.

Der Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort bestimmt sich nach §§ 9-11 SGB IV.

Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für eine im Voraus befristete Beschäftigung aus den alten Bundesländern ins Beitrittsgebiet "entsandt" werden, gelten die beitragsrechtlichen Bestimmungen am Betriebssitz des "entsandten" Arbeitgebers. Entsprechendes gilt umgekehrt (vgl. § 228a SGB VI).

Vgl. auch die Ausführungen im Forum "Rentenpunkte Alte und Neue Bundesländer".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die erzielten Entgeltpunkte-Ost und die erzielten Entgeltpunkte-West werden anschließend addiert. Daraus ergibt sich dann der gesamte Rentenanspruch.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Entgeltpunkte-Ost werden mit dem aktuellen Rentenwert-Ost und die Entgeltpunkte-West mit dem aktuellen Rentenwert-West multipliziert. Die Zwischenergebnisse werden anschließend addiert. Dies ergibt dann den Gesamtrentenbetrag.

3 Antworten

Krauseam 04.06.2009 | 18:03
Und wie berechnet sich die Rente, wenn ich einige Jahre in West und einige Jahre in Ost gearbeitet habe? West-Punkte*Rentenwert West + Ost-Punkte*Rentenwert Ost?
Haraldam 04.06.2009 | 19:30
Schnelle Antwort: ja, so ist es Harald
Haraldam 05.06.2009 | 14:51
Das iat aber eine seltsame Erläuterung. Wieso werden die Entgeltpunkt (West) und Entgeltpunkt (Ost) addiert? Harald
Deutsche Rentenversicherung
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