Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch kann mich dem Beitrag vom "zelda" anschließen. Nur für die Zeit des gesetzlichen Wehrdienstes soll eine besondere bzw. bessere Bewertung erfolgen. Es gibt jedoch eine Besonderheit, wenn Sie als Angehöriger der NVA einem Sonderversorgungssystem angehörten (was u.a. auch vom Dienstgrad abhängt). Wenden Sie sich diesbezüglich noch einmal an den Rentenversicherungsträger und bitten um entsprechende Prüfung.
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