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Experten-Antwort

3 Monate fehlen zu 35 Jahren Beitragszeiten

von uwe6010.03.2020 | 06:12
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8 Antworten

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Hallo, mir, 60 Jahre alt, fehlen 3 Monate zu den 35 Jahren Beitragszeiten um Rente mit 63 Jahren zu erhalten. Nach Suche im Netz mein Plan: Minijob z.B mit 100 Euro mtl. am 26.4. antreten und am 5.6. beenden (Wochenzeitungsausträger). Gibt da irgendwas mit 175 Euro, Differenz würde ich gerne bezahlen als Eigenversicherter. Funktioniert das??? Gruss Uwe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit einem versicherungspflichtigen Minijob können Sie die noch fehlenden drei Monate an Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erreichen. Da mindestens ein Beitrag in Höhe von 32,55 EUR zu zahlen ist bzw. sind, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175,00 EUR den vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % bzw. 5 % zutragenden Beitragsanteil auf den jeweils gültigen Betrag aufstocken muss.

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7 Antworten

Rentenschmiedam 10.03.2020 | 07:05
Hallo, das geht, sofern während des Minijobs Versicherungspflicht in der RV besteht. Bei einem im Vorhinein befristeten Arbeitsverhältnis ist das nicht immer so. Wenn es als kurzfristige Aushilfstätigkeit gewertet wird, sind Sie versicherungsfrei und haben bzgl. Wartezeit nichts gewonnen. Sind Sie während des Minijobs versicherungspflichtig, so zahlt der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag und Sie zahlen die Differenz zum tatsächlichen Beitrag. Mit besten Grüßen
Kaiseram 10.03.2020 | 13:53
Ist es nicht toll, dass selbst Leute wie Du, ohne jeglichem Wissen hier Ihre unmaßgebliche Meinung loswerden können? Nur wer sollte sich schon dafür interessieren?
Säckeam 10.03.2020 | 13:30
ist es nicht ein Trauerfall, wenn Bürger, wann auch immer in die Rentenkasse freiwillig Beiträge einzahlen können. Das Rentensystem ist das Allerletzte
uwe60am 11.03.2020 | 01:18
Danke für die Themenbezogenen Antworten! Muss also rentenversicherungspflichtig sein, klar und das mit den 175 Euro hab ich jetzt auch verstanden. Gelten die 32,55 Euro für einen vollen Monat oder ist bei nur 4 Tagen Arbeit der Betrag dann nur anteilig fällig? Also ab 26.4. sind das nur 4 Tage und so etwa 5 Euro nötig? Danke für Antworten! Gruss Uwe
Siehe hieram 11.03.2020 | 02:12
Es gilt für den Monat. Auch falls Sie nur 2 Tage für 50 EUR arbeiten sollten, gilt für die Beitragserhebung bei einem Minijob der Betrag von 175 EUR. Vielleicht können Sie ja Ihren Arbeitgeber überzeugen, dass Sie dann auch gern 175 EUR verdienen würden anstatt 100 EUR :-)
Klugpuperam 11.03.2020 | 04:53
Zu den 35 Jahren zählen rentenrechtliche Zeiten, nicht nur Beitragszeiten. Ggf. lassen Sie sich eingehend beraten, was tatsächlich notwendig ist, um Ihr Ziel zu erreichen. (Zu Grundrente kann man aber momentan noch nichts sagen. Falls Ihr Plan darauf abzielt.)
uwe60am 12.03.2020 | 05:32
Hallo, danke für Eure Antworten. Schade, dann werden ich versuchen ab dem 1. Mai den Job zu beginnen um möglichst viel Rentenbeitragszahlung vom Arbeitgeber zu bekommen. Dann werde ich versuchen doch 3 volle Monate im Minijob zu arbeiten. Gruss Uwe
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