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3 Monate im Ausland

von ibra21.11.2013 | 19:24
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin Altersrentner wg/Schwerbeh. und möchte 3 Monate in die USA zu einem Freund reisen. Ich gehe mal davon aus , dass die DRV das " nichts angeht" - mein " Rentenkonto" ist ja weiter in Deutschland. Um Kosten zu minimieren, will ich aber meine Wohnung zwischenvermieten - und mich hier abmelden! Da ich ne Auslandkrankenversicherung habe, würd ich solange auch gerne die KK-Beiträge sparen und mich auch da abmelden - zumal ich u.U. auch länger drüben bleiben kann. Also, dann gehts die DRV vermutlich doch was an ... Wie kann sowas ablaufen - was ist möglich? Wie siehts mit Rückkehr zur KK aus? Wirds schwierig in dem Moment, in dem ich mich hier abmelde? Oder gibts da Erfahrungswerte und Möglichkeiten?

11 Antworten

Bertlam 21.11.2013 | 21:08
Wieso wollen Sie sich abmelden? Sie haben doch weiterhin ihren Wohnstz,nur dass sie für die Zeit im Ausland ihre Wohnung untervermieten. Wegen der KV wenden sie sich an ihre KK.Es ist durchais möglich bei einem Auslandsaufenthalt die GKV Beitragsfrei für diese Zeit ruhen zu lassen. Und solange sie nicht ihren Wohnsitz auf Dauer(was als Rentner in den USA sowieso fast unmöglich ist)in die USA verlegen,müssen sie auch die DRV nicht über ihre Abwesendheit informieren.
+++am 21.11.2013 | 20:30
Also, sofern eine Zugehörigkeit zu einer der beiden Kirchen in Deutschland besteht, könnten Sie sich da natürlich auch abmelden. Allerdings kann ich Ihnen da schon mal sagen,daß man sich da nicht einfach so mal wieder anmelden kann. Bestehende Kontoverbindungen sollten natürlich auch gekündigt werden...um Kontoführungsbebühren zu sparen. Herzliche Grüße
-am 21.11.2013 | 22:33
Zunächst würde ich Ihnen raten den "Ball flach zu halten" was Bürokratie betrifft. Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich zunächst lediglich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, der die Rente nicht tangiert. Sie sollten lediglich sicherstellen, dass Behördenpost nicht "unzustellbar" zurückgeht - aber aus Rentensicht kommt bei einem Altersrentner lediglich im Juni oder Juli die Mitteilung über die Rentenanpassung. Sollte die unzustellbar sein, riskieren Sie, dass die Rente eingestellt wird (lassen Sie den Namen am Briefkasten und stellen sicher, dass dieser gelehrt wird). Was die Krankenkasse angeht, erkundigen Sie sich bitte dort über Ihr Vorgehen. Das Risiko hier einen Fehler zu machen, sollten Sie vermeiden. Bevor Sie sich in Deutschland abmelden, sollten Sie klären, ob eine Anmeldung in den USA überhaupt möglich ist oder ob das ohnehin nicht geht, wenn Sie als Tourist einreisen. Das ist jedoch kein Problem der gesetzlichen Rentenversicherung.
ibraam 22.11.2013 | 00:56
Nun, ich weiß, dass ich hier "eigentlich" die DRV garnicht informieren müsste ( POstzustellung ist gesichert) In dem Moment, wo ich die KK - u. Pflegevers. beiträge aber ruhen lassen kann für diesen Zeitraum, wird es die DRV ja mitbekommen, da ja ein Teil von ihr bezahlt wird. D.h., eigentlich müsste ich ja in dieser Zeit meine Rente erhöht um die KK -Beiträge erhalten?!
-am 22.11.2013 | 07:54
Wenn die DRV von der Kasse die Mitteilung erhält, dass Sie nicht krankenversichert sind, erhalten Sie einen Bescheid, dass KV/PV Beiträge nicht mehr abgezogen werden. 3 Monate später erhält die DRV die nächste Mittteilung von der Kasse (ibra ist wieder in der KV) und dann geht alles wieder zurück. Ist aber kein rechtliches Problem aus Rentensicht. Ob es aus Kassensicht ein Problem gibt, klären Sie wie bereits geschrieben mit der Krankenkasse.
USAam 22.11.2013 | 08:48
1.Sie können als Tourist nicht in di USA einreisen wenn sie keinen festen Wohnsitz in D haben. 2. Sie können sich aus der GKV nicht einfach abmelden wenn sie ihren Wohnsitz in D haben.
ibraam 24.11.2013 | 02:57
sprengt wahrscheinlich dieses Forum - aber jetzt hab ich gelesen, dass die Tatsache , dass man als Rentner in der KvdR versichert ist, es überhaupt micht möglich macht, sich wie auch immer ( Ruehn , Anwartschaft...) für eine solche Zeit " abzumelden" ?!
KSCam 24.11.2013 | 14:44
Ja, das Sprengt das Forum, weil es nämlich eine Frage ist, die Sie mit Ihrer Kasse klären müssen. Hat Ihnen der Experte aber schon längst mitgeteilt
KSCam 24.11.2013 | 14:45
Ist ja auch eine Frage an die Krankenkasse
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